Faymann: Bauordnungsnovelle bringt mehr Barrierefreiheit

Enquete Barrierefreies Wien für noch mehr Lebensqualität

Werner Faymann
PID / Markus Wache

Barrierefreiheit bringt nicht nur behinderten Menschen Nutzen, sondern auch vielen anderen Bevölkerungsgruppen wird der Alltag dadurch erleichtert. Ältere Menschen profitieren davon ebenso wie Eltern mit Kinderwägen. Deshalb hat die Enquete auch den Titel „Wien auf dem Weg zur barrierefreien Stadt – Lebensqualität für alle“.

Die letzte Behinderten-Enquete hat zu einer Bauordnungs-Novelle geführt, die letzten Juni vom Landtag beschlossen worden ist und spürbare Erleichterungen für behinderte Menschen in Wien bewirken wird. Seitdem müssen die jeweiligen Bauträger sowohl in Gebäuden, als auch in Garagen und Beherbergungsbetrieben für noch mehr Barrierefreiheit und Behindertengerechtigkeit Sorge tragen. So müssen seitdem die Zugänge zu Kinderspielplätzen barrierefrei sein und Aufzüge sind bereits für Gebäude mit drei, statt bisher mit vier Stockwerken vorgeschrieben.

„Die Behindertennovelle war das Ergebnis ausführlicher Verhandlungen mit Behindertenorganisationen, Stadtplanern, Bauträgern und technischen Experten. Sie stellt einen guten Kompromiss zwischen dem Ideal einer gänzlich barrierefreien Stadt und den wirtschaftlichen Möglichkeiten der Bauträger dar und wird das Leben von behinderten Menschen spürbar erleichtern“, erklärte Wohnbaustadtrat Werner Faymann.

Die aktuelle Behinderten-Enquete soll weitere Impulse für behindertengerechte Lösungen bringen. Neben Experten aus Stadtplanung und Architektur, Vertretern von Behindertenorganisationen und Pflege-Experten nahm auch 2. Landtagspräsidentin Prof. Erika Stubenvoll, die Vorsitzende der Gemeinderätlichen Behindertenkommission an dieser Enquete teil. Sie verwies auf die politischen Zielsetzungen und Möglichkeiten einer Behindertenpolitik für die Zukunft. „Schließlich hebt Barrierenfreiheit die Lebensqualität nicht nur für Behinderte, sondern für alle Wienerinnen und Wiener.“

Sichere Rampen, besserer Zugang zu Gemeinschaftsräumen
Die „Behindertennovelle“ bringt als Neuerungen folgende Verbesserungen für Behinderte mit sich:

  • Bei Gebäuden mit mehr als zwei Geschossen (vorher drei) ist ein Personenaufzug verpflichtend.
  • Der Zugang zu Kinder- und Kleinkinderspielplätzen muss barrierefrei möglich sein.
  • In Garagen muss künftig ab 31 Einstellplätzen ein Behindertenstellplatz vorhanden sein. Für jeweils angefangene 50 Stellplätze muss ein weiterer folgen.
  • Eine Garage mit mehr als 30 Stellplätzen muss einen barrierefrei erreichbaren Aufzug oder eine maschinelle Aufstiegshilfe haben.
  • Der vorgeschriebene Wendekreis für Rollstuhlfahrer wird von bisher 70 auf 75 cm erhöht, um das Manövrieren auf den Gängen zu erleichtern.
  • Die Zugänge zu allen Gemeinschaftsräumen müssen barrierefrei, also mittels Aufzug, Rampe oder maschineller Aufstiegshilfe erreichbar sein.
  • Beherbergungsstätten und Heime müssen bereits ab einem Schwellenwert von 20 Unterkunftsräumen Zimmer bzw. Wohneinheiten für körperbehinderte Menschen aufweisen.
  • Rampen müssen mit einer seitlichen Begrenzung versehen sein.
  • Als Kriterium für die Bewilligung von unwesentlichen Abweichungen von Bebauungsvorschriften (§ 69) gilt in Hinkunft auch die barrierefreie Benutzbarkeit.
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