Enttäuschung über geringe Sensibilität in der ÖVP!

Die derzeit geplante Form der Unfallrentenbesteuerung ist nach den Grundprinzipien aller Weltanschauungen ungerecht und widerspricht zutiefst dem Geist der Österreichischen Bundesverfassung.
Die FCG teilt daher die Vorbehalte vieler Wissenschafter und hoher Landespolitiker, die in der geplanten Vorgangsweise der Bundesregierung zur Unfallrentenbesteuerung eine Verfassungswidrigkeit befürchten.
Unfallrenten sind nach ständiger Judikatur des VfGH und nach Meinung praktisch aller Experten vor allem Schadenersatz für erlittenes Unheil bei Arbeitsunfällen. Zu einem geringen Teil ist die Unfallrente auch Ersatz für geminderte Erwerbsfähigkeit, was den Charakter eines Einkommensersatzes hat. Aus diesem Grund wird jetzt schon die Unfallrente nicht voll ausbezahlt, sondern ein pauschaler Abzug als „Vorversteuerung“ einbehalten. Die Unfallrentenbesteuerung ist eine völlig ungerechte Doppelbesteuerung und daher verfassungswidrig.
Die Unfallrentenbesteuerung soll eine „Behindertenmilliarde“ finanzieren, die der Förderung Behinderter zu Gute kommen soll. Selbst diese Idee ist ungerecht und widerspricht dem Solidaritäts- und dem Subsidiaritätsprinzip. Wer versteht denn, dass man den Behinderten vorerst Geld wegnimmt und es ihrer persönlichen Verfügung entzieht um es ihnen staatlich reguliert und um die Verwaltungskosten reduziert wieder zurückzugeben. Eine Behindertenmilliarde kann sozial gerecht nur über Steuern, die alle zahlen, finanziert werden.
Die sogenannte „Härteklausel“ der Unfallrentenbesteuerung ist unverständlich, gleichheitswidrig, ungerecht und daher verfassungswidrig.
Auch die Finanzierung von Steuererleichterungen aus Mitteln ganz bestimmter Sozialversicherungsbeiträge ausgewählter Sozialversicherungsträger ist verfassungswidrig. Die FCG meint daher, dass die Sorge, die Unfallrentenbesteuerung sei verfassungswidrig, mehr als begründet ist und lehnt die Unfallrentenbesteuerung als den falschen Weg zum falschen Ziel ab. Die FCG ist enttäuscht über die geringe Sensibilität für Gerechtigkeit in der ÖVP. Gerechtigkeit heißt für uns: „Jedem das Seine und nicht jedem das Gleiche geben“!