Ausstellung „Wege zur Gleichstellung in Österreich“
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Mit einem Festakt im Parlament wurde das 20-jährige Bestehen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes gefeiert. Politik und Interessenvertretungen würdigten erreichte Fortschritte und verwiesen auf offene Herausforderungen.
Mit einer Festveranstaltung am 28. Mai 2026 im Plenarsaal des Parlaments wurde das 20-jährige Bestehen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes gefeiert. Vertreter:innen aus Politik und Interessenvertretungen zogen Bilanz und betonten, dass Gleichstellung weiterhin ein wichtiges Ziel bleibt.

Nationalratspräsident Walter Rosenkranz erinnerte an die Entstehung des Gesetzes und dankte allen, die sich für dessen Umsetzung eingesetzt haben. Das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz sei damals ein entscheidender Schritt gewesen. Gleichzeitig betonte er, dass Gleichstellung kein abgeschlossener Prozess sei.
Das inzwischen barrierefreie Parlament sei ein sichtbares Zeichen für die Bedeutung von Gleichstellung. Ziel müsse es sein, Barrieren abzubauen, „damit Menschen nicht mehr behindert werden“, sagte Rosenkranz.

Sozialministerin Korinna Schumann erinnerte daran, dass die Situation von Menschen mit Behinderungen vor 20 Jahren häufig schwieriger gewesen sei. Das Gesetz habe wichtige Veränderungen angestoßen und „Türen aufgemacht“. Es sei ein „ganz, ganz wichtiger Schritt“ gewesen.
Schumann dankte Behindertenanwältin Christine Steger sowie den Interessenvertretungen, die sich seit Jahren für Gleichstellung einsetzen. Es gebe bereits viele Fortschritte, dennoch müsse weiter daran gearbeitet werden, Diskriminierung abzubauen.

Behindertenanwältin Christine Steger zog eine gemischte Bilanz. Vor der Einführung des Gesetzes habe es keinen einklagbaren Anspruch auf Gleichstellung gegeben. Heute habe sich die Situation deutlich verbessert. „Auf dieses Erreichte dürfen wir stolz sein. Aber stehenbleiben dürfen wir nicht“, sagte Steger.
Gleichzeitig verwies sie auf bestehende Herausforderungen. So fehle weiterhin ein durchgängiger Anspruch auf die Beseitigung von Barrieren. Der Zugang zum Recht sei für viele Menschen mit Behinderungen erschwert, zudem würden Betroffene oft abgeschreckt, ihre Rechte einzufordern.
Das Schlichtungsverfahren bezeichnete Steger als gutes und niederschwelliges Instrument. Gleichzeitig gebe es etwa bei Fällen von Belästigung noch Probleme. Sie forderte auch, dass mehr getan wird um die Österreichische Gebärdensprache im Alltag zu sicherzustellen.
So hofft auf die Weiterentwicklung des Gleichstellungsgesetz und hofft auf den politischen Willen, dies auch umzusetzen.
Im Nationalen Aktionsplan ist angekündigt, dass eine Evaluierung des Gesetzes vom Sozialministerium in Auftrag gegeben wird. Anhand der Ergebnisse dieser Überprüfung soll überlegt werden, wie das Gesetz weiterentwickelt werden kann.

Zum Abschluss des Festaktes gab es eine Podiumsdiskussion mit den Bereichssprecher:innen für Menschen mit Behinderungen: Christian Ragger (FPÖ), Heike Eder (ÖVP), Verena Nussbaum (SPÖ), Fiona Fiedler (NEOS) und Ralph Schallmeiner (Die Grünen). Moderiert wurde die Veranstaltung von Heidemarie Egger.
Abgeordneter Ragger erinnerte an die Herausforderungen des Föderalismus und betonte zugleich die Bedeutung von Sprache in der Gesellschaft.
„Wir sind auf einen gutem Weg; aber das Beste kommt noch“, zeigte sich Abgeordnete Eder optimistisch. Ähnlich äußerte sich auch Abgeordnete Fiedler, die zuversichtlich in die Zukunft blickt: „Wir haben da noch einige Wege vor uns. Da ist noch Luft nach oben“.
„Die Teenagerjahre des Gesetzes sind vorbei“, sagte Abgeordneter Schallmeiner. Nun gehe es darum, das Gesetz weiterzuentwickeln – „aber es darf nicht wieder 20 Jahre dauern“.
Für Abgeordnete Nussbaum besteht ein wichtiger Fortschritt des Gesetzes darin, dass Barrierefreiheit zu einem Recht geworden sei. Dabei verwies sie auf den Grundsatz: „Menschen sind nicht behindert, sie werden behindert“. Das Gesetz sei auch deshalb bedeutend, weil Betroffene ihre Rechte einklagen können, führte sie aus.

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