Festhalten an Sachwalterschaft ist herber Rückschlag für die Rechte von Menschen mit Behinderungen

Internationale menschenrechtliche Empfehlungen werden einfach ignoriert, sollte die Reform der Sachwalterschaft nicht wie geplant kommen.

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Wenn das Erwachsenenschutzgesetz nicht wie geplant eingeführt wird, bedeutet das einen herben Rückschlag für die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, bringt es Volker Frey, Generalsekretär des Klagsverbands und Mitglied des Bundes-Monitoringausschusses auf den Punkt. 

2017 hat der Nationalrat beschlossen, das veraltete Modell der Sachwalterschaft in ein Erwachsenenschutzgesetz umzuwandeln, bei dem die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen im Vordergrund steht.

Sollte das Erwachsenenschutzgesetz nun doch nicht 2018 in Kraft treten, ignoriere Österreich menschenrechtliche Empfehlungen, beanstandet Frey. Das Modell der Sachwalterschaft wurde bei der jüngsten Staatenprüfung Österreichs durch den UN-Behindertenrechtsausschuss massiv kritisiert.

„Die Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen würde mit dieser Vorgangsweise mit Füßen getreten“, empört sich Frey. Menschen mit Behinderungen waren aktiv an der Entwicklung des Erwachsenenschutzgesetzes beteiligt.

„Dieser partizipative Prozess wird durch die Entscheidung vorerst an der Sachwalterschaft festzuhalten, vollkommen entwertet“, so Frey. 

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