Feststellung der Arbeitsunfähigkeit von Menschen mit Behinderung

Hintergrund für die einstimmig angenommene Entschließung betreffend die Beurteilung der Arbeitsfähigkeit von Menschen mit Behinderung ist der Umstand, dass es immer wieder vorkommt, dass Betroffene gegen ihren Willen als arbeitsunfähig eingestuft werden. Damit verlieren sie etwa den Anspruch auf Unterstützung durch das AMS.

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Zudem streben die Abgeordneten eine bessere Teilhabe von Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt an. In diesem Sinn ist es den Fraktionen wichtig, dass bei der geforderten Überarbeitung der gesetzlichen Rahmenbedingungen die UN-Behindertenrechtskonvention sowie alle relevanten Parameter wie die Kompetenzen einer Person und mögliche Unterstützungen berücksichtigt werden.

Zudem soll die Feststellung einer dauerhaften Arbeitsunfähigkeit vor dem 25. Lebensjahr im Regelfall nicht möglich sein. Auch die Durchlässigkeit zwischen Beschäftigungswerkstätten und allgemeinem Arbeitsmarkt ist den Abgeordneten ein Anliegen.

Es sei eine große Herausforderung für Menschen mit Behinderung, eine Anstellung am ersten Arbeitsmarkt zu finden, legte Kira Grünberg (ÖVP) dar. Manche werden direkt nach der Schule als arbeitsunfähig eingestuft und seien dadurch ihr ganzes Leben lang vom Arbeitsmarkt ausgeschlossen, kritisierte sie.

Die zahlreichen Unterstützungsmöglichkeiten, die es in Österreich für Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt gibt, können sie damit nicht mehr in Anspruch nehmen. Grünberg sprach sich für eine Änderung aus. Man solle auf die Fähigkeiten der Menschen schauen, nicht immer nur auf die Defizite.

Auch Heike Grebien (Grüne) zeigte sich überzeugt, dass es dringend Barrieren durch die Gesetzgebung für Menschen mit Behinderung am Arbeitsmarkt zu beseitigen gebe. Die Koalitionsparteien würden versuchen, einen Paradigmenwechsel einzuläuten. Der Antrag enthalte wesentliche erste Schritte, um sich einem inklusiven Arbeitsmarkt anzunähern, weitere müssten folgen, so Grebien. Sie bezeichnete es als elementar, in der Sache mit den Bundesländern zu kooperieren.

Auch aus Sicht von Fiona Fiedler (NEOS) bewege man sich mit dem Antrag auf dem Weg in die richtige Richtung, er sei jedoch nicht die Lösung aller Probleme. Dass Beschäftigte in Behindertenwerkstätten keinen Lohn und keine Sozialversicherung erhalten, müsse rasch geändert werden, appellierte sie an den Arbeitsminister.

Petra Wimmer (SPÖ) bezeichnete diese Tatsache ebenfalls als problematisch. Es brauche eine gemeinsame Kraftanstrengung, um das zu ändern, so Wimmer.

Christian Ragger (FPÖ) zeigte sich enttäuscht, dass die Wertigkeit von Arbeit für Menschen mit Behinderung nicht ausreichend wahrgenommen werde, wenngleich der Antrag ein erster Schritt sei. Er brachte einen Entschließungsantrag ein, mit dem die FPÖ einen Mindestlohn und eine verpflichtende Sozialversicherung für Beschäftigte in Behindertenwerkstätten forderte. Der Antrag fand keine Mehrheit.

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Ein Kommentar

  • Dieser Antrag bedeutet aber auch, dass Menschen GEGEN IHREN WILLEN für ARBEITSFÄHIG erklärt werden, indem für Menschen unter 25 Jahren die „Arbeitsunfähigkeit“ generell abgeschafft werden soll. Nur für „Behinderte“ oder für Alle, also auch für „Invalide“ geht aus dem Antrag NICHT hervor!