Feurstein: Novelle zur Besteuerung der Unfallrenten ist praktikabel, vernünftige und korrekte Lösung

"Wir lassen uns nicht Zynismus vorwerfen"

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Bei der Beratung der Novelle zur Besteuerung der Unfallrenten, die wir heute beschließen, haben wir uns sehr eingehend mit den verfassungsrechtlichen Bedenken des Arbeits- und Sozialrechtsexperten Wolfgang Mazal, des Verfassungsexperten Theo Öhlinger und jenen von weiteren Gutachtern auseinander gesetzt.

Aus diesem Grund ist es im Sozialauschuss zu einem Abänderungsantrag gekommen, der diesen Bedenken Rechnung trägt. Das ist nun eine korrekte Lösung, bei der Härtefälle berücksichtigt werden. Bis zu einem Jahreseinkommen von 230.000 Schilling wird die bezahlte Lohnsteuer in voller Höhe rückerstattet. Über einem Jahreseinkommen von 230.000 Schilling gibt es eine Einschleifregelung. Das sagte heute, Mittwoch, ÖVP-Sozialsprecher Abg. Dr. Gottfried Feurstein anlässlich der Debatte über die Änderung des Bundesbehindertengesetzes im Plenum des Nationalrates.

„Wesentlich ist auch, dass eine Rückvergütung der Lohnsteuer auch dann zu gewähren ist, wenn dies aufgrund der persönlichen Situation des Betroffenen notwendig ist. In besonderer Weise sind dabei die Familienverhältnisse und Unterhaltsleistungen des Betroffenen zu berücksichtigen, aber auch das Verhältnis zwischen dem Grundeinkommen in Relation zur Unfallrente und auch eingegangene Verpflichtungen, die aus Schulden für die Wohnraumbeschaffung oder zur Förderung der persönlichen Mobilität entstanden sind. Dies bedeutet, dass jemand, der im Verhältnis zu seinem normalen Einkommen eine hohe Unfallrente hat, einen Anspruch auf die Rückvergütung der Lohnsteuer erhalten kann“, so der ÖVP-Abgeordnete.

„Wir lassen uns nicht Zynismus vorwerfen“, so Feurstein in Richtung SPÖ. „Das hier ist eine praktikable vernünftige und korrekte Lösung.“ Hinsichtlich der Kritik, dass das Verfahren bürokratisch sei, erinnerte der Sozialsprecher daran, dass dieses Verfahren auf SPÖ-Minister Dallinger zurückgehe, als dieser den Nationalfonds für Menschen mit Behinderung eingeführt habe. Jetzt greife hingegen ein vernünftiges und einfacheres Verfahren Platz. Er, Feurstein, verwehre sich zudem gegen Vorhaltungen, der einzelne Beamte hätte nach freien Ermessen zu entscheiden. „Die Durchsetzung dieses Rechts ist durch eine Aufsichtsbeschwerde an das Sozialministerium gegeben.“

Zur Kritik an der Behindertenmilliarde stellte der Sozialsprecher fest, dass es rund 1200 persönliche Integrationshilfen gebe, 500 Arbeitsplatzbeihilfen seien gewährt und über 500 Arbeitsplatzadaptierungen durchgeführt worden. „3000 behinderten Menschen ist bereits in den ersten fünf Monaten unmittelbar geholfen worden“, so Feurstein.

„Wir sind stolz, dass wir diese Maßnahme setzen können und freuen uns, auf diese Art und Weise den behinderten Menschen helfen zu können.“ Auch die Ausgleichstaxenerhöhung sei eine Maßnahme zugunsten der Behinderten, die seit vielen Jahren diskutiert wurde. Die Verlängerung des Kündigungsschutzes um sechs Monate sei eine sehr vernünftige Maßnahme. „Diese Maßnahme wird vielen Menschen erstmals eine Chance bieten, ins Erwerbsleben eintreten zu können“, so Feurstein abschließend.

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