Feurstein: Unfallrentenbesteuerung wird wesentlich gemildert

Beschluss im heutigen Sozialausschuss

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In der heutigen Sitzung des Sozialausschusses wurde eine wesentliche Abmilderung der Unfallrentenbesteuerung beschlossen, freut sich ÖVP-Sozialsprecher Abg. Dr. Gottfried Feurstein. Drei Maßnahmen werden dazu beitragen:

  • Personen mit einem Einkommen bis zu 230.000 Schilling jährlich werden die Lohnsteuer auf die Unfallrente in voller Höhe refundiert erhalten.
  • Bei Überschreitung der Einkommensgrenze von 230.000 Schilling pro Jahr gibt es eine Einschleifregelung, so dass auch für diese Unfallrentner eine teilweise Refundierung der Steuer erfolgen wird.
  • Personen, die trotz dieser Grenzwerte nicht berücksichtigt werden können, sollen mittels einer Einzelprüfung dennoch eine Rückvergütung der Lohnsteuer auf die Unfallrente erhalten, wenn dies aufgrund ihrer Familienverhältnisse, eingegangener Unterhaltspflichten, Zahlungsverpflichtungen für die Wohnraumbeschaffung oder zur Aufrechterhaltung ihrer Mobilität sowie des Anteiles der Unfallrente am Gesamteinkommen gerechtfertigt ist.

Soziale Härten werden abgefedert
Auf diese Weise werden nicht nur soziale Härten durch die Rückvergütung der Steuer abgefedert, sondern auch Gesichtspunkte des Vertrauensgrundsatzes berücksichtigt und besondere Belastungen, mit denen Unfallrentner konfrontiert sind, ausgeglichen, führte Feurstein weiter aus.

Der ÖVP-Sozialsprecher wies auch darauf hin, dass für die Rückvergütung der Lohnsteuer auf die Unfallrente der gleiche Weg gewählt wurde wie für die Rückvergütung der Normverbrauchsabgabe, die bei der Anschaffung von PKW für behinderte Menschen zu bezahlen ist.

„Faktisch besteht auf die Rückvergütung dieser Steuern ein voller Anspruch, da für das Bundesbehindertengesetz die sogenannten Selbstbindungsvorschriften der zuständigen Gebietskörperschaften gelten. Sollte durch ein Bundessozialamt eine Rückvergütung nicht gewährt werden, so hat der Antragsteller das Recht auf eine Aufsichtsbeschwerde, was in der Rechtswirkung mit der Berufung gegen einen Bescheid vergleichbar ist.“

Die heutige Beschlussfassung sei ein wesentlicher Schritt, die Unfallrentenbesteuerung einerseits gerecht zu gestalten und andererseits soziale Härten in vollem Umfang zu beseitigen, schloss Feurstein.

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