FFG-Bericht 2024 zum Web-Zugänglichkeits-Gesetz veröffentlicht

Wie bereits im Jahr 2021 hat die Österreichische Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) auch im Jahr 2024 einen Monitoringbericht zur digitalen Barrierefreiheit erstellt. Der Bericht umfasst Ergebnisse von Überprüfungen von Webseiten und digitalen Anwendungen.

Screenshot der Website Digitale Barrierefreiheit. Gelber Header, darunter schwarz weißer Text.
FFG

Der Bericht zur digitalen Barrierefreiheit basiert auf Daten, die im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 2. Dezember 2024 erhoben wurden. Insgesamt gab es drei Monitoringzeiträume, in denen Webseiten und Apps auf ihre Barrierefreiheit geprüft wurden.

Der Bericht ist der zweite Monitoringbericht Österreichs, der nach den Vorgaben der Europäischen Richtlinie über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen von der Österreichischen Forschungsgesellschaft im Auftrag des Bundes erstellt wurde.

Ziel der Richtlinie ist es, Webseiten und Apps öffentlicher Stellen barrierefreier zu machen und innerhalb der EU unterschiedliche technische Standards zu vereinheitlichen.

Überprüfung und Stichprobe

Im Rahmen des Monitorings wurde eine Auswahl von Webseiten und mobilen Anwendungen getroffen, die auf Barrierefreiheit überprüft wurden.

Wie beim ersten Bericht aus dem Jahr 2021 waren Interessensvertretungen bei der Stichprobenauswahl beteiligt. Auch bei den eingehenden Überprüfungen der Webseiten wurden blinde und sehbehinderte Tester:innen miteinbezogen. Auch BIZEPS beteiligte sich wieder an der Stichprobenauswahl.

„Der Zugang zur digitalen Welt ist für Menschen mit Behinderungen ein wesentlicher Aspekt gleichberechtigter Teilhabe. Es ist wichtig, dass die Umsetzung des Web-Zugänglichkeits-Gesetzes regelmäßig überprüft wird, um Barrieren abzubauen und digitale Inklusion voranzutreiben. Der aktuelle Monitoringbericht trägt dazu bei, sicherzustellen, dass wichtige digitale Angebote barrierefrei zugänglich sind“, hält Markus Ladstätter (Vorstandsmitglied von BIZEPS) im Bericht fest.

Insgesamt wurden 33 Webseiten einer eingehenden Prüfung unterzogen, bei 466 gab es eine vereinfachte Überprüfung. Zudem wurden 21 Apps einem Barrierefreiheitscheck unterzogen. Die Basis für die Auswahl der Stichproben ist die Tatsache, dass die Webseiten und Apps unter das Web-Zugänglichkeits-Gesetz fallen.

Die Auswahl der Stichprobe der Webseiten zielt auf eine vielfältige und geographisch ausgewogene Verteilung ab. Wie im Vorjahr umfasst die Auswahl der Stichproben verschiedene Verwaltungsebenen wie z.B. aufgeschlüsselt in lokal, regional und staatlich und spiegelt auch die Dienstleistungen wider, die von den öffentlichen Stellen erbracht werden.

Darunter fallen zum Beispiel Kategorien wie „Bildung, Wissenschaft und Forschung“, „Freizeit und Kultur“, „Gesundheit“ oder „Umwelt und Energie“.

Die Stichprobe der Apps des Bundes setzt sich aus einer gezielten Auswahl durch Nennungen von Interessensvertretungen und einer Zufallsauswahl unter Berücksichtigung der Downloadzahlen zusammen. Die Kriterien für die Überprüfung lieferten die Web Content Accessibility Guidelines, zu Deutsch – Richtlinien für barrierefreie Webinhalte.

Ergebnisse

Verglichen mit dem ersten Bericht aus dem Jahr 2021 fällt auf, dass der Anteil an Websites, die mit den Kriterien nicht vereinbar sind, von 51 % im Jahr 2021 zu 9 % im Jahr 2024 zurückgegangen ist. Teilweise werden die Kriterien mittlerweile von 91 % der Websites erfüllt, vollständig allerdings von keiner.

Die Detailergebnisse liefert der Monitoringbericht 2024.

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2 Kommentare

  • Mir war bisher noch nicht bekannt, dass Interessenvertretungen für Menschen mit Behinderungen existieren, ich kannte lediglich Selbstvertretungsorganisationen, dabei handelt es sich jedoch um etwas grundsätzlich anderes.
    Wie sind diese Interessenvertretungen in den demokratischen Prozess eingebunden, gibt es allgemeine Wahlen, wie bei Interessenvertretungen üblich (z.B. Arbeiterkammer, Ärztekammer, ÖH)?
    Für Information wäre ich sehr dankbar.