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Fichtenbauer verurteilt „Wrongful Birth“-Entscheidung

Geburt eines Menschen ist niemals ein Schadensfall

Der freiheitliche Nationalratsabgeordnete Dr. Peter Fichtenbauer verteidigte im Rahmen einer Pressekonferenz zum Thema „wrongful birth“ den Wert des ungeborenen und mit Behinderungen behafteten Lebens. Die verdeckte Akzeptanz von „unwertem Leben“ durch gerichtliche Entscheidungen sei völlig inakzeptabel.

Fichtenbauer vertritt damit in der medialen Diskussion rund um die umstrittene „wrongful birth„, also die ungewollte Geburt eines behinderten Kindes, unmißverständlich die Position des Anwalts ungeborenen Lebens. Anlaß für seine „angemessene Empörung“, so der freiheitliche Politiker, sei die ethisch-juristische Auseinandersetzung im Gefolge einer oberstgerichtlichen Entscheidung gewesen, der zufolge auf Grund der Geburt eines behinderten Kindes ein Schadenersatzanspruch gegen einen Arzt zugesprochen wurde, der die Aufklärung über eine im Ultraschall erkennbare (schwere) Behinderung des ungeborenen Kindes unterlassen habe, sodaß die werdende Mutter darauf nicht rechtzeitig – sprich: durch eine Abtreibung – habe reagieren können.

Mit einer grundlegenden ersten Entscheidung im Jahr 1999, mit welcher (nur) der Unterhaltsmehrbedarf, der im Verhältnis zu einem gesunden Kind für die Eltern des behinderten Kindes entsteht, zugesprochen worden sei, habe der Oberste Gerichtshof – gewollt oder ungewollt – zu einer Differenzierung der Rechtssprechung geführt.

Mit zwei zuletzt ergangenen Entscheidungen sei diese Tendenz gefestigt worden. Neuerlich sei die ungewollte Geburt eines behinderten Kindes wegen mangelnder Aufklärung gegen den Arzt als schadenersatzpflichtig (für den Kindesunterhalt) judiziert worden. Hingegen sei die ungewollte Geburt eines gesunden Kindes laut OGH nicht schadenersatzbegründend (Gott sei dank!).

So sehr die letztgenannte Entscheidung zu begrüßen sei, habe man es nun mit einer Judikatur zu tun, die zwischen „lebenswertem“ und „lebensunwertem“ Leben unterscheide. „Das ist völlig inakzeptabel“, so Fichtenbauer weiter, denn „die Geburt eines Menschen darf niemals als Schadensfall judiziert werden.“

Der FPÖ-Politiker bemüht in diesem Zusammenhang die europäische Aufklärung, die den Wert des Lebens nicht bloß religiös begründet, und beruft sich auf Immanuel Kant. Die Existenz eines Menschen und die damit verbundene Wertstellung ruhe in sich selbst und sei nicht weiter begründungsbedürftig.

Es gelte auch, die Ärzte aus ihrer Gewissensnot zu befreien, so Fichtenbauer, die darin gründe, daß korrekte Informationen über etwaige Mißbildungen oder Behinderungen des werdenden Kindes mitunter dessen „Todesurteil“ bedeuteten. Im Zweifel dürfe jedenfalls der Lebensschutz des „nasciturus“, also des Ungeborenen, nicht nachrangig gegenüber der Vertragspflicht des Arztes behandelt werden.

Abschließend verweist Fichtenbauer auf seinen parlamentarischen Antrag, der, von der freiheitlichen Fraktion unterstützt, während der letzten Plenarsitzung des Nationalrates eingebracht wurde. Dieser sehe eine Änderung des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuches (ABGB) vor, welche künftig Ansprüche auf Schadenersatz, die auf der Geburt eines Menschen gründen, kategorisch ausschließe.

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