Die Kronenzeitung berichtete am 9. April 2006 über das für behinderte Menschen unzugängliche Finanzamt Donaustadt.
Bereits die Eingangstür des Finanzamtes am Adolf-Schärf-Platz im 22. Wiener Gemeindebezirk stellt für viele Menschen, insbesondere für behinderte Menschen, ein nicht zu unterschätzendes Hindernis dar. Die Tür hat ein so hohes Gewicht, dass sie ohne fremde Hilfe für behinderte oder auch alte Menschen kaum zu öffnen ist.
Ein weiteres Problem sind die Infopoint-Pulte. Diese sind für Kunden und Kundinnen im Rollstuhl in einer unerreichbaren Höhe angebracht. Die baulichen Fehlentscheidungen erscheinen insbesondere verwunderlich, da auch 18 behinderte Menschen ihren Arbeitsplatz in eben diesem Amt haben.
SPÖ Abgeordnete Ruth Becher bei einem Lokalaugenschein: „Auf sie wurde ebenso wenig Rücksicht genommen wie auf Kunden mit Behinderung. Das fängt schon beim Eingang an, der leider nicht barrierefrei ist. Die Tür hat außerdem ein so enormes Gewicht, dass Behinderte jemanden brauchen, der ihnen hilft. Im Aufzug fehlt die Braille-Innenbschriftung für Blinde.“ Auch der Amtspostkasten befindet sich in einer für Rollstuhlfahrer nicht erreichbaren Höhe.
Die Abgeordnete Ruth Becher und die SPÖ Behindertensprecherin Christine Lapp stellten eine parlamentarische Anfrage an Finanzminister Karl-Heinz Grasser.
Sie schreiben in der Anfrage, dass auf die Bedürfnisse behinderter Menschen keine Rücksicht genommen wurde.
„Wünsche und Anregungen wurden bei Seite geschoben. Von einer barrierefreien Zugänglichkeit und Nutzbarkeit, wie es das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz vorschreibt, kann sowohl für die Bediensteten als auch für die Kunden mit Behinderungen nachweislich keine Rede sein.“, ist der Anfrage weiters zu entnehmen.
Die Abgeordneten Lapp und Becher fragen zudem an, ob Maßnahmen für einen barrierefreien Umbau geplant sind, sie nehmen Bezug auf das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und die österreichische Verfassung:
„Wie lassen sich die nicht barrierefreie Nutzungsmöglichkeit und Zugänglichkeit des Finanzamtes Wien 21/22 für behinderte Kunden und FinanzbeamtInnen mit Art. 7 Abs 1 B-VG und dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz in Einklang bringen?“
Auf die Reaktionen aus dem Finanzministerium dürfen wir gespannt sein.