Finanzierungsunsicherheit für Einrichtungen der Wiener Behindertenhilfe im Schatten der Pandemie

Mitte März 2020 wurden im Zuge des ersten Lockdowns im Kontext der COVID-19-Pandemie praktisch alle tagesstrukturierenden Einrichtungen der Behindertenhilfe in Österreich geschlossen bzw. auf einen – damals noch sehr reduzierten – Notbetrieb umgestellt. Ein Kommentar.

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Nach wenigen Wochen haben in der Folge 8 von 9 österreichischen Bundesländern gegenüber den in ihrem Auftrag tätigen Organisationen der Behindertenhilfe klargestellt, dass die Finanzierung der Tagesstruktur-Einrichtungen zu 100% gesichert werde, indem die Kostensätze trotz pandemiebedingter Unterauslastung voll weiterbezahlt werden.

Die Organisationen wurden aufgefordert, nicht benötigtes Personal unbürokratisch in den Wohnbereichen zur Sicherstellung der Tagesbetreuung jener Klient*innen bereit zu stellen, die die Tagesstruktur-Einrichtungen aufgrund des Lockdowns nicht besuchen konnten.

Damit wurde sichergestellt, dass die für über 20.000 Menschen mit Behinderungen so wichtige Infrastruktur samt personelle Ausstattung durch die Pandemie nicht gefährdet und dauerhaft gesichert bleibt.

Nur die Stadt Wien entschied sich für einen anderen Weg

Der Fonds Soziales Wien informierte die Organisationen der Wiener Behindertenhilfe, dass bis auf Weiteres (und das bedeutet bis dato) nur tatsächliche Anwesenheitstage von KlientInnen abgerechnet werden können.

Die restlichen Kosten könnten im Rahmen von Projektförderungen geltend gemacht werden. Für diese wiederum gelte die Voraussetzung, dass die Organisationen alle zur Verfügung stehenden Fördermittel des Bundes auszuschöpfen hätten und die so lukrierten Gelder von den Projektförderungen abzuziehen seien.

Auch pandemiebedingte Mehrkosten in anderen Leistungsbereichen könnten im Rahmen von Projektförderungen gelten gemacht werden.

FSW entwickelte ein kompliziertes System von Abrechnungsvorgaben

In der Folge entwickelte der FSW ein kompliziertes System von Abrechnungsvorgaben, die sich immer wieder änderten und die uns als verantwortliche Geschäftsführer*innen nur staunen ließen.

In einer Zeit, in der wir mit all unserem Einsatz versuchten, unsere Klient*nnen halbwegs unbeschadet durch die schwerste Gesundheitskrise der letzten Jahrzehnte zu begleiten, hat der FSW eine Bürokratie installiert, die uns bis heute das Leben erschwert und es vielen Organisationen verunmöglicht einen ordentlichen Jahresabschluss für das Jahr 2020 zustande zu bringen.

Zuletzt wurden zwar einige Projektförderungen genehmigt, gleichzeitig aber wieder neue Abrechnungsmodalitäten angekündigt, die vom FSW noch vorbereitet und erst zu einem späteren Zeitpunkt übermittelt werden würden.

Große Defizite

Es bleibt also für die Organisationen weiterhin unklar, welche Beträge letztlich für 2020 erlöswirksam verbucht werden können. Ohne Zusage dieser Förderungen werden einige Organisationen das Jahr 2020 mit einem großen Defizit abschließen.

Hintergrund der Vorgangsweise des FSW ist das längst eröffnete Bund-Länder-Match um die Finanzierung der pandemiebedingten Kosten. Das ist zum Teil nachvollziehbar, ist doch Wien nach der sogenannten Flüchtlingskrise 2015 auf einem guten Teil der Betreuungskosten für Asylwerber*nnen sitzen geblieben, die eigentlich vom Bund hätten getragen werden müssen.

Nicht nachvollziehbar und ist allerdings der Kontrollfuror, den der FSW rund um die Projektförderungen vor allem auf höheren Ebenen im Controlling entwickelt hat und immer noch weiter ausbaut.

Wir haben erstmals bereits im September 2020 darauf hingewiesen, dass der FSW erhebliche Probleme haben wird, die große Fülle an Projektförderungen so zeitgerecht zu bearbeiten, dass die Organisationen in der Lage sind, ihre Jahresabschlüsse seriös zustande zu bringen.

Es hätte genug Möglichkeiten gegeben, die Projektförderungen unbürokratisch abzuwickeln, ohne dass dem FSW daraus irgendwelche Nachteile entstanden wären.

Was bleibt ist Ernüchterung

Was bleibt ist die Ernüchterung darüber, dass es uns vor allem mit dem sehr hohen Engagement unserer MitarbeiterInnen gelungen ist, unsere KlientInnen bislang gut durch diese Pandemie zu begleiten und der FSW uns das damit dankt, dass er uns unnötigerweise hochbürokratische Hürden in den Weg legt, obwohl er durch seine Vorgangsweise ursprünglich für die Behindertenhilfe budgetierte Mittel in Millionenhöhe eingespart hat.

Vertrauensvolle Zusammenarbeit schaut aus unserer Sicht leider anders aus.

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3 Kommentare

  • Guter Bericht!
    Ersatzleistungen für nicht vollbrachte Betreuungs- und Pflegeleistungen.
    Kurzzeitbegleitung, Freizeitassistenzt, Tagesstätte und Fahrtendienst…

    Wer erbringt diese Ersatzleistungen?
    Ich als Mutter eines 26 jährigen fühkindlichen Autisten und auch noch voll berufstätig.

    Zur Überlegung.
    Liebe Grüße
    Klothilde Ravnjak

  • Wäre es nicht an der Zeit für Foren wie dieses hier, einmal vergleichend aufzuzeigen, dass die Nöte für PA-unterstützte Menschen deutlich größer sind?
    Bei sämtlichen Dienstleistungwen gibt es Ebenen, die man gut und gern einsparen kann. Bei Leistungen DIREKT FÜR DEN MENSCHEN gibt es nix zum Sparen.
    Nicht sehr weitblickend, liebe Redaktion!;(