"Diese Auszeichnung ist sowohl Bestätigung als auch Motivation weiter daran zu arbeiten"
Der Multimedia-Staatspreis wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit in Kooperation mit der E-Government-Initiative der Bundesregierung ausgeschrieben. Eine Jury aus 16 Expertinnen und Experten hat aus 232 Einreichungen Preisträger nominiert.
Das Finanzministerium hat am 23. September 2004 beim Multimedia-Staatspreis 2004 in der Kategorie „Government to Citizen“ einen Preis für seine barrierefreien Formulare gewonnen.
Begründung der Jury: Das Angebot „Barrierefreie Formulare“ des Bundesministeriums für Finanzen richtet sich in erster Linie an sehbehinderte und blinde Menschen, aber auch an sehende Menschen, die auf ein klares Design und einen schnellen Zugriff Wert legen.
Der Österreichische Staatspreis prämiert herausragende Produkte, Lösungen und Anwendungen, die sich durch einen besonderen Nutzen für Anwender und einen hohen Geschäftswert auszeichnen.
Die grundlegenden Eigenschaften der Formulare wurden von dem Unternehmen forms2web in Zusammenarbeit mit dem Finanzministerium im Sommer 2003 festgelegt. Dabei wurden zahlreiche blinde und sehbehinderte Personen eingebunden, um in Praxistests Verbesserungen und Optimierungen vornehmen zu können.
„Während barrierefreie PDF-Formulare nur durch zwei Screen Reader für blinde Anwender unterstützt werden, können die von der Firma forms2web ZUSÄTZLICH im Internet angebotenen HTML-Formulare von jedem Anwender uneingeschränkt genutzt werden. Das Maß der Barrierefreiheit wird noch dadurch erhöht, dass die ausgefüllten HTML-Formulare beim Bearbeiter wiederum im gewohnten Format, also in PDF, einlangen, um die Weiterverarbeitung in gewohnter Weise zu ermöglichen“, erklärt die blinde Internetexpertin Eva Papst und hält fest: „Beeindruckend ist an dieser Vorgangsweise, dass Barrierefreiheit oder gute Zugänglichkeit richtig verstanden wurde und wirklich ‚alle Bürger‘ damit gemeint sind.“
„Diese Auszeichnung ist sowohl Bestätigung als auch Motivation, weiter daran zu arbeiten, den Bereich E-Government nach dem Motto ‚behindert ist man nicht – behindert wird man‘ für wirklich alle Menschen zugänglich zu machen“, erläutert Werner Hermanki, Projektverantwortlicher im Finanzministierum.
Bereits 10 Prozent der Bürgerinnen und Bürger erledigen ihre „Arbeitnehmerveranlagung“ zur Zahlung der Lohnsteuer in elektronischer Form. Belege, etwa für Werbungskosten, müssen nicht beigelegt werden. Das Finanzamt stützt sich auf Erfahrungswerte und prüft nur auffällige Angaben. Außerdem wird nach einem Zufallsprinzip kontrolliert. Die Belege müssen also sieben Jahre lang aufgehoben werden.
Bei den Unternehmen erledigen 70 Prozent ihre Umsatzsteuervoranmeldung elektronisch.
Der Trend zu Formularen im Internet hilft nicht nur den Bürgerinnen und Bürgern, sondern auch das Finanzministierum erspart sich hunderte Beschäftigte, die für andere Tätigkeiten frei werden.