Finanzministerium verhindert Barrierefreiheit

Im Arbeits- und Sozialgericht (ASG) in Wien werden im Jahr 21.000 Verfahren durchgeführt. Zwei Drittel davon sind Sozialrechtsfälle wie beispielsweise Pflegegeldverfahren. Doch das Gericht ist nicht barrierefrei - den Beteiligten ist das bekannt.

Arbeits- und Sozialgericht Wien
Frey, Mag. Volker

Pepo Meia berichtete Mitte August von einem Vorfall im ASG, bei dem ein Rollstuhlfahrer durch die fehlende Barrierefreiheit des Gerichts diskriminiert wurde.

Trotz Gleichstellungsgesetz aus dem Jahr 2006 sind keine grundlegenden Verbesserungen durchgeführt worden, weil zwischen Justiz- und Finanzministerium keine Einigung über die weitere Vorgangsweise getroffen werden konnte.

Diskrimierung unbestritten

Die fehlende Barrierefreiheit des ASG ist allen Beteiligten bekannt. „Es gibt leider immer wieder Probleme in diesem Zusammenhang“, hält die Rechtsanwältin von Pepo Meia in der ORF-Sendung „Bürgeranwalt“ vom 11. September 2010 fest.

„Wir sind voll geständig. Wir haben eine ganze Anzahl von Sälen, die nicht barrierefrei sind“, gibt Mag. Günter Kegelreiter, Richter und Mediensprecher des Arbeits- und Sozialgerichts, unumwunden zu und erzählt, dass immer wieder Verhandlungen in den Gängen stattfinden müssen, weil gehbehinderte Menschen es nicht in den Gerichtssaal schafften.

Das alte Gebäude hat viele Niveauunterschiede und daher viele Stufen. Es ist kaum zu adaptieren. Daher plante man, in einen Neubau umzuziehen.

Kein Geld vom Finanzministerium bewilligt

Behinderte Menschen stehen daher häufig vor Barrieren. „Dem Justizministerium ist das seit langem bekannt“, erläutert Kegelreiter und berichtet, dass das Ministerium einen Neubau befürwortet, doch das Finanzministerium hatte dies im Frühjahr 2010 abgelehnt.

Daher plane man derzeit eine Generalsanierung und man hoffe, dass dieser „Plan B“ nicht wieder an einer Finanzierung scheitert. Für die Justiz stünden einfach keine Finanzen zur Verfügung, ist dem ORF-Bericht zu entnehmen.

Kleine Adaptierungen geplant

Nun werde man noch heuer einige Räume umbauen, kündigte der Präsident des Oberlandesgerichts Wien, Dr. Anton Sumerauer, im Studiogespräch an. Weiters werde man einen Zeitplan erstellen. Die Untersagung des Umzuges in einen Neubau bedauerte er sehr. Das Finanzministerium habe die jährlichen Mehrkosten für die Miete in der Höhe von 1,3 Millionen Euro abgelehnt.

Laut Behindertengleichstellungsgesetzes muss das Gericht bis spätestens 2016 barrierefrei zugänglich sein. Nicht nur Volksanwältin Dr. Gertrude Brinek befürchtet, dass die Umbaumaßnahmen nicht rechtzeitig fertig werden.

Pepo Meia erinnerte, dass seit 1997 in der österreichischen Bundes-Verfassung in Artikel 7 ein Diskriminierungsverbot steht und im Jahr 2010 noch immer über Barrieren wie jene im ASG diskutiert werden muss.

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