Fischer: Gesellschaft muss richtigen Umgang mit behinderten Menschen lernen

Behindertengleichstellungsgesetz endlich verabschieden

Heinz Fischer
Präsidentschaftskanzlei

Aus Anlass des 10-Jahre-Jubiläums des Clubs behinderter Menschen, das heute in Gegenwart von Bundespräsidentschaftskandidaten Heinz Fischer im Haus der Begegnung stattfindet, erklärte der Zweite Nationalratspräsident und Bundespräsidentschaftskandidat, „dass unsere Gesellschaft noch immer zu wenig gelernt hat, mit behinderten Menschen richtig umzugehen und ihnen gegenüber fair zu sein“.

„Mehr Fairness in der Politik und in der Gesellschaft ist daher nicht nur ein Thema meiner Wahlwerbung, sondern eine Zielsetzung, der sich Bürgerinnen und Bürger aller politischen Gruppierungen anschließen sollten“, sagte Fischer Montag gegenüber dem Pressedienst der SPÖ.

Dies sei umso wichtiger, als z.B. die Besteuerung der Unfallrenten, die von der schwarz-blauen Bundesregierung mit Zustimmung aller Regierungsmitglieder beschlossen und im Nationalrat mit ÖVP/FPÖ-Mehrheit durchgesetzt wurde, „ganz bestimmt kein Akt der Fairness war“. Dringend notwendig sei auch die Verabschiedung eines Behindertengleichstellungsgesetzes, das eigentlich schon im Vorjahr hätte beschlossen werden sollen, sagte Dr. Fischer.

„Schließlich haben wir in den Art. 7 unserer Bundesverfassung eine Bestimmung aufgenommen, die sicherstellen soll, dass niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden darf und dass sich Österreich zur Gleichbehandlung von Behinderten und nicht behinderten Menschen bekennt. Dieses Prinzip ist aber z.B. am Arbeitsmarkt eindeutig noch nicht durchgesetzt und die wachsende Zahl der Arbeitslosen macht die Situation von Behinderten am Arbeitsmarkt noch schwerer. Wir haben viele Aufgaben in diesem Bereich zu erfüllen und ich werde mich als Bundespräsident bemühen, den Fairnessgedanken in allen Bereichen der Politik verstärkt zum Durchbruch zu bringen“.

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0 Kommentare

  • es geschieht noch immer viel zu wenig für behinderte menschen. ich selbst habe eine 100%ige behinderung und weiss wovon ich spreche. darf ich mich im bedarfsfall an sie wenden? vielen dank und freundliche grüsse gertrude meixner

  • Wie traurig die Lage der Behinderten am öffentlichen und privaten „Arbeitsmarkt“ ist, zeigt sich selbst dort, wo nicht nur die Programmnorm des Art 7 B-VG vorsieht, daß niemand wegen seiner Behinderung benachteiligt werden soll. Nach der Judikatur kann diese Absichtserklärung nur dort verbindlich werden, wo einfache Gesetze entsprechende Gleichstellungsnormen enthalten, die Gleichbehandlungsmaßnahmen vorsehenin. Meist fehlen aber entsprechende Kontrollkompetenzen; zT. sehen diese Normen nur Pflichten der Organe vor, ohne jedoch den „Begünstigten“, den Behinderten, einen Durchsetzungsanspruch zu geben. Somit sind Verletzungen solcher Handlungsanordnungen sanktionslos.

    Wenn zB der Dienstgeber gegen einen Mitarbeiter eine Ermahnung (= Disziplinarmaßnahme, gegen die es kein Rechtsmittel gibt, die aber aktenkundig bleibt !) ausspricht, ohne vorher den Mitarbeiter entsprechend belehrt und zu einem ordnungsgemäßen Verhalten angeleitet zu haben, und ohne ihm zu einem bestimmten Verhalten eine Weisung erteilt zu haben, wäre das „ordnungsgemäße Dienstrechtsverfahren“ verletzt. Bei einem Behinderten wäre auch die Behindertenvertrauensperson zu informieren und Gelegenheit zu einer gemeinsamen Aussprache zu gewähren. Nur auf diese Weise würde der Dienstgeber „alle ihm möglichen und zumutbaren Handlungen“ setzen, deren Unwirksamkeit erst zuletzt zu einer Ermahnung bzw. Kündigung führen dürften.