Flemming: Legalisierung der Euthanasie ist gravierende Verletzung von Menschenrechten

Die Legalisierung der Euthanasie, das ist die Tötung von Menschen auf deren Verlangen, stellt eine gravierende und schockierende Verletzung von Menschenrechten dar.

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Im Artikel 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention zum Schutz der Menschenrechte und der Grundfreiheiten heißt es ganz eindeutig: ‚Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt. Niemand darf absichtlich getötet werden.‘ „Somit ist ganz klar auch das Töten auf Verlangen als Menschenrechtsverletzung definiert“, sagte die ÖVP-Europa-Parlamentarierin Dr. Marilies Flemming.

Für sie sei es selbstverständlich, daß die EU einer solchen Entwicklung nicht tatenlos zusehen könne, sondern moralisch verpflichtet sei, hier gegen die Niederlande vorzugehen. Im Europaparlament formieren sich immer stärker Allianzen von Abgeordneten aller Parteien, die – schockiert über die Entwicklung in den Niederlanden und der Diskussion in Belgien – eine Debatte darüber im Europaparlament fordern. Flemming wird in einem Brief an Bundeskanzler Schüssel und Außenministerin Ferrero-Waldner darum bitten, dieses Thema auch im EU-Ministerrat anzusprechen.

„Wenn man damit beginnt, kranken Menschen ihr Leben als aussichtslos darzustellen, wäre der nächste Schritt, auch behinderten Menschen einreden zu wollen, daß ihr Leben würde- und wertlos sei“, sagte Flemming.

Auch könnten psychisch kranke Menschen, auch wenn diese jung und gesund seien, ebenfalls Opfer einer ungeheuren Abwägung von wertvollem und unwertem Leben werden. „Wenn das Tabu ‚Du darfst nicht töten‘ einmal gebrochen ist, kann die Entwicklung nicht mehr kontrolliert werden.“

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