Folter in Österreich: CPT hat vom 22. September bis 1. Oktober 2014 geprüft

Das "Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe" (CPT) war wieder in Österreich zur Prüfung. Was macht das CPT und worum geht es konkret?

Flagge Österreich
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Ein Kurzbericht der aktuellen Prüfung Österreichs wurde kürzlich vom CPT veröffentlicht.

Angesehen werden immer Problembereiche in den einzelnen Staaten. Dieses Mal entschied sich die Delegation für den Massnahmenvollzug, das Anhaltezentrum Vordernberg, Polizeistationen, aber auch die psychiatrische Abteilung des Otto Wagner Spitals.

Ergänzend gab es Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern von Ministerien, aber auch mit dem Justizminister sowie Mitgliedern der Volksanwaltschaft (die mit dem CPT kooperiert) und dem Menschenrechtsbeirat.

Welcher Themen nahm sich die Delegation an?

Auch wenn der Endbericht noch nicht vorliegt, ist leicht erkennbar, was von der CPT-Delegation kontrolliert wurde. Es geht um Vernachlässigungen im Maßnahmenvollzug, aber auch der Vergleich zu vorherigen Besuchen (Stichwort: Netzbetten in der Psychiatrie, Polzeianhaltezentren, Justizanstalten, Misshandlungen durch die Polizei, usw.) wird gezogen werden.

Hier finden Sie den CPT-Bericht aus dem Jahr 2009 an die österreichische Regierung. (Auch eine Übersicht aller bisherigen Berichte zu Österreich von 1990 bis 2009 ist online verfügbar.)

CPT in Kürze

Das Europäische Komitee zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe, kurz CPT, ist eine Institution des Europarates. Der Sitz der Kommission ist ebenfalls Straßburg. Die Kommission nahm 1989 ihre Arbeit auf, informiert Wikipedia.

Die Delegationen des CPT besuchen die Vertragsstaaten in regelmäßigen Abständen (sogenannte „periodische Besuche“; ungefähr alle 4 Jahre).

  • Das CPT wurde von der „Europäischen Konvention zur Verhütung von Folter und unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe“ des Europarates ins Leben gerufen. Die Konvention trat 1989 in Kraft.
  • Diese Konvention baut auf Artikel 3 der Europäischen Menschenrechtskonvention auf, der besagt, dass niemand der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe unterworfen werden darf.
  • Das CPT ist keine Ermittlungsbehörde und kein Gericht, sondern ein Präventionsmechanismus zum Schutz von Menschen, denen die Freiheit entzogen ist, vor Folter und anderen Formen von Misshandlungen. Das CPT ergänzt somit die Gerichtsbarkeit des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Bis zum Vorliegen des endgültigen Berichts an die österreichische Regierung wird es allerdings noch etwas dauern.

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