Forderungen zum Tag der Anerkennung der Österreichischen Gebärdensprache in der Bundesverfassung

ÖGLB-Präsidentin Jarmer verteilt türkise Ribbons an Nationalratsabgeordnete

Kundgebung für ÖGS vor dem Parlament
ÖGLB/Korkmaz Gözutok

Am 6. Juli 2005 wurde die Österreichische Gebärdensprache durch eine Abstimmung im Nationalrat einstimmig als eigenständige Sprache in die Bundesverfassung (Art 8 Abs 3) aufgenommen. Somit nimmt der Österreichische Gehörlosenbund den heutigen Tag zum Anlass, seine Forderungen zur Verbesserung der rechtlichen Situation von gehörlosen Menschen nochmals in Erinnerung zu rufen. Denn die in der Bundesverfassung erwähnten weiteren gesetzlichen Regelungen gibt es bis dato nicht.

Zentrale Forderung: Bilinguale Bildung

„Zur Erinnerung an die Umsetzung der Rechte von gehörlosen Menschen und die noch immer ausständigen gesetzlichen Regelungen haben heute alle Nationalratsabgeordneten türkise Ribbons erhalten. Der türkise Ribbon steht für die Gebärdensprachgemeinschaft und unsere Sprache“, so Jarmer, die die Ziele – ein gleichberechtigtes Leben und volle gesellschaftliche Teilhabe für gehörlose Menschen zu schaffen – nicht aus den Augen lässt. “Diese können nur durch Sprachenrechte verwirklicht werden. Vor allem das Recht auf bilingualen Unterricht und Frühförderung in ÖGS ist mir ein besonders großes Anliegen. Die Verankerung der ÖGS als Unterrichtssprache ist schon lange ausständig. Gehörlose Menschen sind dadurch von ihrem Grundrecht auf Bildung ausgeschlossen.“

Gehörlose SchülerInnen müssen die Möglichkeit haben, eine Ausbildung IHRER Wahl zu absolvieren, und dürfen an diesem selbst gewählten Weg nicht durch Sprachbarrieren gehindert werden. Gehörlose Kinder und Jugendliche müssen ein Recht auf Begleitung durch ausreichend ÖGS-kompetentes pädagogisches Personal bzw. ÖGS-DolmetscherInnen haben. Außerdem muss die Ausbildung von gehörlosen PädagogInnen forciert werden, denn „Native Signer“ sind die besten Sprach- und KulturvermittlerInnen.

Aktuelle Beispiele: Gebärdensprachdolmetschkosten werden nicht übernommen

Lukas Huber, Generalsekretär des ÖGLB, berichtet von einem aktuellen Fall zweier gehörloser Schülerinnen einer höheren Lehranstalt für Mode in Wien. Zwei Schuljahre lang wurden die Gebärdensprachdolmetschkosten vom Sozialministerium übernommen.

Nun wurde der Antrag zur Fortführung der Unterstützung mit der Begründung, diese Schulausbildung stehe nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit der Erlangung eines Arbeitsplatzes, abgelehnt. Man solle sich an das Bundesministerium für Bildung wenden und gegebenenfalls ein Schlichtungsverfahren anstreben. Wenn keine schnelle Entscheidung getroffen wird, droht sich ein Rechtsstreit auf Kosten der gehörlosen Schülerinnen zu entwickeln.

Helene Jarmer fügt hinzu: „Gehörlose BundeslehrerInnen können außerdem keine Weiterbildungen besuchen oder an Teamsitzungen teilnehmen, weil die Dolmetschkosten nicht übernommen werden.“

Um diese und viele weitere Diskriminierungen gehörloser Menschen aufzuzeigen, haben sich heute rund 60 UnterstützerInnen für einen gemeinsamen Fototermin vor dem Parlament versammelt. Dadurch soll mehr Bewusstsein für die alltäglichen Barrieren im Leben gehörloser Menschen geschaffen und die notwendigen Maßnahmen erwirkt werden.

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