Kommt man in die Tschechische Republik, dann fallen sie sehr rasch auf: die Behinderten-Toiletten an den Tankstellen, die Geschäfte und Restaurants ohne Stufen, die vielen Behindertenparkplätze.
Kurzum, mehr Lebensqualität und weniger Diskriminierung. Sogleich drängt sich die Frage auf, warum geht das bei unseren Nachbarn und nicht auch bei uns?
Natürlich ist es kein Zufall, daß in Tschechien flächendeckend barrierefrei gebaut wird. Der Grund dafür ist ein Gesetz, das am 1. September 1985 in Kraft getreten ist.
Es nennt sich „Technische Anforderungen zur Sicherstellung der Benützung von Baulichkeiten für behinderte Menschen“ und schreibt die Möglichkeit der Benützung von Baulichkeiten für behinderte, ältere und andere in ihrer Bewegung eingeschränkte Menschen verbindlich vor.
Die Bestimmungen umfassen sowohl spezielle Baulichkeiten – wie Spitäler, Heime oder Wohnungen – als auch Geschäfte, Restaurants, Dienstleistungsbetriebe, Kultur- und Sportstätten, Hotels, Betriebe, Verkehrsmittel und Einrichtungen des Verkehrs.
Unter anderem schreibt das Gesetz Behindertentoiletten, Rollstuhlplätze in Zuschauerräumen, behindertengerechte Zimmer in Hotels, barrierefreie Schwimmhallen und eine Mindestanzahl von Behindertenparkplätzen vor.
Fußgängerübergänge dürfen maximal 20 mm hoch sein, bei Fußgängerunterführungen muß es eine Rampe geben, bei Aufzügen sind automatische Türen und für hörbehinderte Menschen Induktionsschleifen verbindlich vorgeschrieben.
Das Gesetz gilt für das gesamte Bundesgebiet und es muß sowohl bei Neubauten als auch bei Umbauten und Renovierungen angewendet werden. Bei Nichteinhaltung der Bestimmungen drohen Strafen bis zu einer Million Kronen.
Wir glauben, daß es jetzt allerhöchste Zeit ist, in Österreich mit dem provinziellen Denken Schluß zu machen. Wenn das Bauen schon in die Kompetenz der Länder fällt und die Länder bisher nur sehr sporadisch und äußerst mangelhaft bereit waren, einige wenige Bestimmungen über barrierefreies Bauen in ihre Gesetze aufzunehmen, dann müssen sie sich wenigstens zu einem durchringen:
Die wichtigsten Bestimmungen der ÖNORM B 1600/1601 und anderer einschlägiger Normen für Neu- und Umbauten für verbindlich zu erklären und sämtliche Förderungen und Subventionen an die Einhaltung dieser Bestimmungen zu koppeln.
Aber auch der Bund muß jetzt schleunigst nachziehen, denn es genügt nicht, daß er zwar für Neu- und Umbauten und Generalsanierungen die B 1600 für verbindlich erklärt hat, die Praxis aber so aussieht, daß wir – weil die Einhaltung nicht kontrolliert wird – immer wieder vor Stufen und anderen Barrieren stehen. Natürlich müssen diese Bestimmungen auch bei Anmietungen von Baulichkeiten, etwa wenn das Innenministerium Räumlichkeiten für eine neue Wachstube mietet, gelten.
Aber auch für die Post oder die ÖBB, die ja bekanntlich beide am Geldtropf des Bundes hängen (allein die ÖBB erhalten 1998 einen Zuschuß von47 Milliarden Schilling – das sind mehr als die doppelten Kosten der Pflegevorsorge) oder für die gleichfalls hoch subventionierten Bundestheater müssen diese Auflagen gelten, gleichfalls für Schulbauten, Kultur- und Sportstätten.
Auch dort, wo der Bund oder die Länder an Gesellschaften beteiligt sind (wie z. B. bei der Flughafen Wien BetriebsGesmbH) müssen die Bestimmungen verbindlich gelten. Auch für den Bund muß endlich gelten, daß es von ihm für Baulichkeiten und Einrichtungen aller Art keinerlei Gelder mehr gibt, wenn sie nicht barrierefrei zugänglich sind.
Für private Betreiber von Kulturstätten müssen, vor allem dann, wenn sie von sich aus Maßnahmen setzen wollen, gezielte Erleichterungen geschaffen werden: Sei es in Form von Subventionen, Fördermaßnahmen und Prämien oder sei es in Form von zinsenlosen Krediten und Steuererleichterungen.
Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen mit aller Deutlichkeit, daß wir in Österreich ein umfassendes Gleichstellungsgesetz schaffen müssen, in dem u. a. auch verbindliche Normen für barrierefreies Bauen mit Übergangsbestimmungen und Sanktionen festgeschrieben werden.
Es wird die zentrale Aufgabe der österreichischen Behindertenbewegung für die nächsten Jahre sein, daß wir uns auf die Grundanforderungen eines solchen Gesetzes einigen, einen möglichst detaillierten Gesetzestext ausarbeiten und uns dafür parlamentarische Mehrheiten suchen.