FPÖ beantragt Einführung einer progressiven Ausgleichstaxe

Hofer: Unternehmen sollen ihrer Pflicht zur Einstellung Behinderter nachkommen

Euro Banknoten
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Viele Unternehmer aber auch zahlreiche öffentliche Dienststellen kommen ihrer gesetzlichen Pflicht, auf je 25 Dienstnehmer mindestens einen begünstigten Behinderten einzustellen, nicht nach und entrichten stattdessen lieber die so genannte Ausgleichstaxe. FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer will nun das Behinderteneinstellungsgesetz ändern, damit sich künftig weniger Dienstgeber vor ihrer Verantwortung drücken.

Hofer: „Sinn der Ausgleichstaxe kann nicht die Geldbeschaffung für den Ausgleichstaxenfonds sein. Ihr Zweck muss viel mehr darin liegen, die Arbeitslosigkeit unter Menschen mit Behinderung zu senken. Viele Behinderte sind für einen Arbeitsplatz genauso qualifiziert, wie Personen ohne Behinderung. Sie werden oft unterschätzt und bekommen deshalb seltener die Chance, ihre Fähigkeiten am Arbeitsmarkt und für ein Unternehmen unter Beweis zu stellen.“

Die FPÖ will daher eine progressive Ausgleichstaxe einführen, die vor allem größeren Betrieben einen Anreiz bietet, ihrer Pflicht nach dem Behinderteneinstellungsgesetz zur Einstellung mehrerer behinderter Arbeitnehmer nachzukommen. Der entsprechende Initiativantrag wurde bereits im Nationalrat eingebracht.

Konkret soll der § 9 Abs 2 geändert werden. Für den ersten begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre, soll demnach nach wie vor ein Fixbetrag zu entrichten sein. Dieser Fixbetrag ist durch Verordnung des Sozialministers festzulegen. Dieser Betrag bildet gleichzeitig den Ausgangswert für die weitere Berechnung der Ausgleichstaxe. Für jeden weiteren begünstigten Behinderten, der zu beschäftigen wäre, setzt sich die Ausgleichstaxe aus jener Ausgleichstaxe der vorhergehenden nicht beschäftigten Person und der Hälfte des Ausgangswertes zusammen. Die Ausgleichstaxe ist jedoch mit dem Fünffachen des Ausgangswertes gedeckelt.

Stellt ein Unternehmen beispielsweise zehn begünstigte Behinderte nicht ein, obwohl es dazu verpflichtet ist, errechnen sich die Ausgleichstaxen wie folgt:

Ausgleichstaxe Summe

1. beg. Behinderter Euro 209,00 Euro 209,00
2. beg. Behinderter Euro 313,50 Euro 522,50
3. beg. Behinderter Euro 418,00 Euro 940,50
4. beg. Behinderter Euro 522,50 Euro 1.463,00
5. beg. Behinderter Euro 627,00 Euro 2.090,00
6. beg. Behinderter Euro 731,50 Euro 2.821,50
7. beg. Behinderter Euro 836,00 Euro 3.657,50
8. beg. Behinderter Euro 940,50 Euro 4.598,00
9. beg. Behinderter Euro 1.045,00 Euro 5.643,00
10. beg. Behinderter Euro 1.045,00 Euro 6.688,00

Die Ausgleichstaxe für die zehnte Person, die einzustellen wäre, würde das Fünffache des Ausgangswertes überschreiten, dies ist aufgrund der Deckelung jedoch nicht möglich.

Ein Unternehmen, das seiner Pflicht zur Einstellung von drei begünstigten Behinderte nicht nachkommt, zahlt also statt wie bisher 627 Euro jeden Monat 940,50 Euro. Ein Großunternehmen, das zwischen 250 und 274 Mitarbeiter beschäftigt und keinen begünstigten Behinderten eingestellt hat, hat monatlich nicht wie bisher 2.090 Euro sondern 6.688 Euro an Ausgleichstaxen zu entrichten.

FPÖ-Behindertensprecher Hofer: „Ganz besonders wichtig bei dieser Änderung ist, dass die Maßnahme keine Verschlechterung für Kleinunternehmen (unter 50 Beschäftigte, Anm.) mit sich bringt, denen es aufgrund einer geringen Anzahl an Mitarbeitern und der Struktur des Unternehmens unter bestimmten Umständen schwerer fallen kann, einen geeigneten Arbeitsplatz für einen begünstigten Behinderten bereitzustellen. Kleinunternehmen müssen nie mehr als einen begünstigten Behinderten einstellen und sind daher von der progressiven Ausgleichstaxe auch nicht betroffen.“

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