Der Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich begrüßt den Vorstoß
FPÖ-Behindertensprecher und dritter Nationalratspräsident Ing. Norbert Hofer hat sich unlängst für eine gesetzliche Regelung der Mindesthöhe von Verkehrszeichen ausgesprochen.
Er unterstützt damit ein vom Blinden- und Sehbehindertenverband Österreich wiederholt vorgebrachtes Anliegen zum Schutz von blinden und sehbehinderten VerkehrsteilnehmerInnen. Da für diese Personengruppe Verkehrsschilder nicht oder nicht rechtzeitig erkennbar sind, bedeuten zu tief angebrachte Schilder eine potentielle Verletzungsgefahr.
Der BSVÖ fordert daher eine gesetzliche Regelung, welche die Mindesthöhe von Straßenschildern dementsprechend festlegt, dass die Sicherheit aller VerkehrsteilnehmerInnen gewährleistet ist. Es wäre somit wünschenswert, dass der Vorstoß von Ing. Hofer im Nationalrat nicht ungehört bleibt.
andreas glohs
26.08.2016, 17:53
ich hätte ein anliegen an sie nach dem die der behinderten sprechen der fpö sind bei mir in der tagestruktur rudolf virchow strasse haben heute zustände geherscht aber in die negative richtung ich habe eine 56 jährige die mit mir in der selben werkstatt ist und vom bewegungsbild mit den füßen halt sich beim gehen schwer tut hat die betreuerin gesagt sie soll sich einen rolator zulegen und nachdem sie heute mit ihrer mutter telefoniert hat und darum gebeten hat früher gehen zu dürfen sind die betreuer der bitte nicht nachgekommen und jetzt eine frage ich würde das gerne loswerden weil ich selber 20.08.1977 geboren bin und meine freundin vor solchen sachen schützen möchte haben die betreuer angefangen was meine freunden betrifft geht mich das nichts an ich selber finde ich ahber schon das man für seine freundin auch verantwortung tragen muss oder bitte schreiben sie mir
Günther
04.06.2014, 21:33
Hallo,
Was soll das Verlangen nach meinem vollen und realen Namen? In welchem Zeitalter leben Sie? Sollte ich sicherheitshalber auch mein Geburtsdatum, Schuh- und Kleidergröße sowie Lieblingsfarbe dazuschreiben?
Aus gutem Grund wird Ihnen in jedem PC-Kurs empfohlen, sich mit personenbezogenen Daten zurückzuhalten.
Es ist offensichtlich, dass es sich um meine Meinung handelt. Einen Ertl kenne ich nicht. Ich habe auch keine Anstalten gemacht, den Eindruck zu erwecken, dass es sich bei mir um diese Person handelt. Zufälle lassen sich halt nicht vermeiden.
Gertrude Sladek
04.06.2014, 16:30
Sehr geehrter Herr Ertl! Vielleicht könnten wir uns darauf einigen, dass es meinerseits lediglich eine Annahme war, was tatsächlich der Fall war, aber mit Sicherheit war es keine Unterstellung, widrigenfalls hätte ich es behauptet, dass es sich bei der Person, die unter dem Namen Günther geschrieben hat, mit 100%iger Sicherheit um Sie in Ihrer Funktion handeln muss. Ich gebe zu, dass das eine vorschnelle Reaktion meinerseits war, zumal ich es weiss, wie intensiv sie sich für die Probleme blinder und sehbehindeter Personen im Straßenverkehr schon vor vielen Jahren unermüdlich und erfolgreich eingesetzt haben.
Günther Ertl
04.06.2014, 13:36
Zur Annahme von Frau Gertrude Sladek, dass ich am 2. Juni unter „Günther: OK, aber bitte lasst den ÖBSV nicht werkeln. Die sind zu dämlich dazu.“ geschrieben hätte.
1,Grungsätzlich gebe ich Stellungnahmen nur unter meinem vollen Namen ab, da ich der Ansicht bin, dass ich meine Meinung nicht hinter einem anonymen Codewort verstecken muss.
2. Als allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger würde ich nie beleidigende Äußerungen (sind zu dämlich ist eine) gegenüber einem Blinden- und Sehbehindertenverband vorbringen.
Ich darf daher die Annahme (Unterstellung) von Frau Sladek auf das schärfste zurückweisen. Schön wäre, wenn der richtige Günther mit vollem Namen zu seiner Stellungnahme stehen würde…
mfg
Günther Ertl
Gertrude Sladek
04.06.2014, 02:46
Herr Ing. Ertl, sind Sie das? Falls ja, wovon ich beinahe sicher ausgehe, dann wüssten Sie es, wovon Sie sprechen bzw. Schreiben, denn Sie sind mit der Materie sehr gut vertraut und Sie verfügen über jahrzehnte lange berufliche Erfahrung speziell für die diesbezüglichen behindertenspezifischen Bedürfnisse und Belange.
Günther
02.06.2014, 20:54
OK, aber bitte lasst den ÖBSV nicht werkeln. Die sind zu dämlich dazu.