Hofer: "Pflegegeld endlich der Inflation anpassen!"

Menschen mit Behinderung sind eine inhomogene Gruppe und müssen als solche mit ihren jeweiligen Bedürfnissen berücksichtigt werden. Dabei ist es wesentlich, dass Menschen mit Rechten ausgestattet und nicht als Hilfsempfänger gesehen werden. Ziel unterstützender Betreuung müssen die Integration und ein möglichst selbstbestimmtes Leben sein.
FPÖ-Behindertensprecher Norbert Hofer: „Ein wesentlicher Schritt in Richtung Selbstbestimmung wurde 1993 mit der Einführung des Pflegegeldes gesetzt. Leider hat das Pflegegeld inflationsbedingt bereits mehr als ein Viertel des Werts eingebüßt. Die Bundesregierung weigert sich bisher, eine Inflationsabgeltung vorzunehmen. Im Gegenteil: Es wurden sogar neue Hürden beim Zugang zu den ersten beiden Pflegegeldstufen eingezogen und die NOVA-Rückerstattung beim Kauf eines KFZ durch behinderte Menschen gestrichen.“
Eine gute Versorgung im Fall der Pflege- und/oder Betreuungsbedürftigkeit ist ebenso wie bei Krankheit, Unfall oder Behinderung eine Kernaufgabe des Sozialstaates. Ohne das Freimachen von Finanzmitteln lässt sich das Problem nicht lösen. Die Finanzierung darf nicht durch den Haushalt der Betroffenen erfolgen, aber auch nicht auf Kosten der Pfleger und Betreuer. „Wenn die Finanzierung von Pflegenden und Betreuenden nicht solidarisch erfolgt und das Risiko weiter überwiegend privat getragen werden muss, kann die Schwarzarbeit in diesem Bereich nicht bekämpft werden“, erläutert Hofer die sich daraus ergebenden Probleme.
Österreich wendet 1,3 Prozent des BIP für Langzeitpflege auf. Das ist im internationalen Vergleich wenig. Trotz der steigenden Zahl an Pflegegeldbeziehern hat sich aufgrund ausgebliebener Inflationsanpassungen des Pflegegeldes seit 1997 die Ausgabenquote für Langzeitpflege kaum erhöht. Dies geht natürlich auf Kosten der betroffenen Pflegebedürftigen und der Angehörigen.
Aber auch bei den Freibeträgen für behinderte Menschen gibt es eklatante Missstände. Das geltende Einkommensteuergesetz sieht im § 35 vor, dass Steuerpflichtigen, die außergewöhnliche Belastungen durch eine körperliche oder geistige Behinderung haben, ein steuerlicher Freibetrag zusteht. Die Höhe des Freibetrages bestimmt sich dabei nach dem Grad der Behinderung. Diese Freibeträge wurden jedoch seit dem Jahr 1988(!) nicht mehr erhöht.
Hofer: „Es ist daher notwendig, sowohl die geltenden, aus dem Jahr 1988 stammenden Jahresfreibeträge betreffend außergewöhnliche Belastungen auf Grund von Behinderung, als auch die monatlichen Pauschbeträge für Krankendiätverpflegung sowie für Mehraufwendungen wie Taxifahrten oder das eigene Fahrzeug endlich dem Inflationsverlust anzupassen.
Die durch eine wirkliche Gesundheitsreform freiwerdenden Mittel sind, so die FPÖ, in den Bereich der Langzeitpflege zu investieren. Österreich leiste sich zu viele Akutbetten und zu wenig Pflegeplätze. Alleine dieser Misstand belaste den Staatshaushalt mit drei Milliarden Euro zusätzlich. Ein Akutbett ist deutlich teurer als ein Pflegeplatz oder gar die Pflege und Betreuung daheim.
Hofer: „Dringendste Maßnahme ist nun aber, das Pflegegeld jährlich der Inflation anzupassen.“