FPÖ-Darmann zu Pflegegeld: OGH-Ohrfeige für Landeshauptmann-Stellvertreterin Prettner

Prettner sollte seit über 2 Jahren Armutsfalle für Mütter behinderter Kinder beseitigen und tut es nicht – Anwaltschaften dem Landtag zuordnen

Tafel mit Aufdruck Kärnten
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„Das ist eine schallende Ohrfeige für SPÖ-LHStv. Beate Prettner, die man nur noch als Un-Sozialreferentin bezeichnen kann“. So kommentiert FPÖ-Landesparteichef Klubobmann Mag. Gernot Darmann die jüngste Entscheidung des Obersten Gerichtshofes (OGH).

Das Höchstgericht stellt fest, dass das Pflegegeld nicht als Einkommen gewertet und somit auch nicht bei Förderungen gegengerechnet werden darf. Die Kärntner Sozialabteilung tut das aber und lockt damit vor allem alleinstehende Mütter von behinderten Kindern in die Armutsfalle, zeigt Darmann auf.

Die betroffenen Mütter können wegen der umfassenden Aufsichtspflichten für das Kind keiner Arbeit nachgehen. Sie benötigen daher Mindestsicherung. Diese wird ihnen verweigert oder massiv gekürzt, weil das Pflegegeld angerechnet wird.

Darmann erinnert daran, dass er als damaliges Mitglied der Landesregierung Prettner in einer Sitzung am 2. Mai 2017 (!!) ermahnt hat, dass diese unsoziale Praxis der Sozialabteilung sofort korrigiert werden muss.

„Prettner hat damals eine entsprechende Änderung des Mindestsicherungsgesetzes versprochen, bis heute, 30 Monate später, ist nichts passiert“, kritisiert Darmann. Auch im Mindestsicherungsbeirat habe die FPÖ die Beseitigung dieses Missstandes gefordert. Dies wurde von der SPÖ blockiert.

„Statt Armut zu bekämpfen, schafft Prettner durch ihre Untätigkeit selbst Armut“, rügt Darmann. Er weist auch darauf hin, dass die Behinderten-Anwaltschaft diesen Missstand in ihrem letzten Bericht aufgezeigt hat. Doch dieser Bericht liegt nun schon mehr als zwei Jahre zurück. „Ein neuer Bericht, in dem diese unsoziale Vorgangsweise wohl neuerlich angeprangert wird, wäre längst fällig.“ Darmann vermutet, dass Prettner diesen Bericht hinauszögert.

„Es wäre daher dringend notwendig, dass alle Anwaltschaften (Pflege, Jugend, Behinderte, Patienten) dem Landtag zugeordnet werden und nicht mehr der politischen Referentin, deren Arbeit sie kontrollieren, unterstellt sind“, betont der FPÖ-Chef. „Bei der unerlaubten Anrechnung des Pflegegeldes sieht man auch, wie Prettner mit der Kritik einer Anwaltschaft umgeht. Sie ignoriert die Kritik einfach. Wären die Anwaltschaften wie der Landesrechnungshof dem Landtag unterstellt, wäre das nicht mehr möglich.“

Die jetzige Praxis des Landes, Pflegegeld als Einkommen zu werten, sei nicht nur menschlich abzulehnen, sondern sie mache auch wirtschaftlich keinen Sinn. „Es ist in jedem Fall besser, die familiäre Betreuung finanziell zu unterstützen, als Familien dazu zu zwingen, ihre Kinder in eine stationäre Betreuung zu geben, die für das Land viel teurer ist“, stellt Darmann abschließend fest.

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2 Kommentare

  • Das Pflegegeld gebührt den Kind. Laut Neuen SHG ist jede Einkunft an die MS anzurechnen. Das Bedeutet der Sohn bezahlt die Mutter für ihre Pflege an sich, also ist es ein Einkommen für die Mutter. Wäre die Pflegerin eine Fremde würde der auch das Geld als Einkommen angerechnet. Leider steht es so im Gesetz.

  • FPÖ-Landesparteichef Klubobmann Mag. Gernot Darmann soll sich einmal mit seinen oberösterreichischen KollegInnen diesbezüglich unterhalten und ihn hinsichtlich Menschlichkeit in der Sozialhilfe unterweisen.
    Und: liegen die Wurzeln dafür nicht im SH-Grundsatzgesetz? Die FPÖ braucht hier nicht das Unschuldslamm mimen.