Benachteiligungen endlich beseitigen
Das Wiener Antidiskriminierungsgesetz sowie das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz geben vor, dass Benachteiligungen wegen einer Behinderung im Sinne einer körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen zu beseitigen sind.
Dazu gehört auch die uneingeschränkte, barrierefreie Nutzung öffentlicher Einrichtungen. Zwar sehen die Bestimmungen des Bundes-Behindertengleichstellungsgesetzes hinsichtlich baulicher Barrieren im Zusammenhang mit Bauwerken sowie Verkehrsanlagen, Verkehrseinrichtungen und Schienenfahrzeugen vor, dass bis zum 31. Dezember 2015 eine Ausnahmeregelung besteht, nichtsdestotrotz sollte diese in einem so gering wie möglichen Ausmaß ausgeschöpft werden. Leider kommt es daher immer wieder vor, dass Personen mit Behinderung der uneingeschränkte Zugang oder die barrierefreie Nutzung öffentlicher Einrichtungen verunmöglicht wird, sodass es folglich zu groben Benachteiligungen dieser Bevölkerungsgruppe kommt.
Dies wird auch im letzten Bericht der Volksanwaltschaft aufgezeigt, in dem Toiletteanlagen beim Donauinselfest nicht barrierefrei zugänglich gewesen sind und die zuständige Behörde keine Abhilfe geschaffen hat. Es sollte daher dringlichste Vorgabe eines jeden amtsführenden Wiener Stadtregierungsmitgliedes sein, jedwede in das jeweilige Ressort fallende bauliche Benachteiligung umgehend zu beseitigen, sagt Wiens FPÖ-Gemeinderat LAbg. Udo Guggenbichler und fordert Bürgermeister Häupl mittels dringlichem Antrag auf, alle baulichen Einrichtungen, die in den öffentlichen Bereich der Stadt Wien fallen, nach Benachteiligungen für Personen mit Behinderung zu untersuchen und diese unmittelbar ohne Aufschub beseitigen zu lassen.