Recht auf ein selbstbestimmtes Leben ist höchstes Gut
Die FPÖ hat bereits im Dezember 2013 einen Antrag im Nationalrat eingebracht, welcher folgende Ungerechtigkeit im Vertragsbedienstetengesetz beseitigen soll: Der geltende § 3 Abs. 1 Vertragsbedienstetengesetz normiert die „volle Handlungsfähigkeit“ einer Person als Voraussetzung für die Aufnahme als Vertragsbediensteter in den Bundesdienst.
Die einzige Ausnahme vom Erfüllungserfordernis dieser Voraussetzung besteht derzeit für Minderjährige. In einem bekannt gewordenen Fall verlor eine junge Frau mit einer leichten geistigen Einschränkung eine Beschäftigung über eine Leiharbeitsfirma in einer Kaserne des Österreichischen Bundesheeres kurzfristig.
Die Anwendung dieser Bestimmung hat dazu geführt, dass eine Weiterbeschäftigung als Vertragsbedienstete nicht möglich war, da die junge Frau, die aufgrund ihrer geistigen Einschränkung einen Sachwalter hat, die für die Aufnahme als Vertragsbedienstete erforderliche Voraussetzung der vollen Handlungsfähigkeit nicht erfüllen konnte.
Die Volksanwaltschaft hat sich damals für eine sogenannte Notlösung in Form eines Sondervertrages eingesetzt. Der FPÖ-Antrag zu diesem Thema wurde im Verfassungsausschuss beraten und mit den Stimmen von SPÖ und ÖVP vertagt. Abgeordnete von SPÖ und ÖVP haben die Änderung im Vertragsbedienstetengesetz für berechtigt empfunden, wollten aber die anstehende Novelle zum Beamtendienstrecht abwarten.
„Das höchste Gut für behinderte Menschen ist das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben“, bekräftigt daher der Behindertensprecher der FPÖ und Dritte Nationalratspräsident Ing. Norbert Hofer. „Es darf nicht sein, dass eine junge Frau, die selbst für ihren Lebensunterhalt sorgt, durch eine Gesetzesbestimmung davon abgehalten wird“, so Hofer weiter.
„Ich fordere die Beseitigung der Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen, in diesem Falle im Zuge der Dienstrechtsnovelle 2015 und fordere die Regierungsparteien auf, die Kritik von Volksanwalt Dr. Kräuter ernstzunehmen„, insistiert Hofer abschließend.