Langjährige freiheitliche Forderung bringt mehr Sicherheit und Barrierefreiheit
„Ich freue mich über die erreichte Verankerung einer gesetzlichen Mindesthöhe von Verkehrszeichen von 2,20 Meter in der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Umsetzung dieser langjährigen freiheitlichen Forderung ist ein großer Schritt und bringt nun mehr Sicherheit und Barrierefreiheit für blinde und stark sehbehinderte Menschen“, erläutert heute der freiheitliche Behindertensprecher und Dritte Präsident des Nationalrates Ing. Norbert Hofer anlässlich des gestrigen Beschlusses im Verkehrsausschuss.
Diese Änderung stelle eine wichtige Maßnahme dar, denn es habe in der Vergangenheit schon genug Fälle gegeben, bei denen es zu Verletzungen auf Gehwegen oder Schutzinseln wegen in zu geringer Höhe montierter Verkehrszeichen gekommen sei, führt Hofer aus: „Im Besonderen blinden und stark sehbehinderten Menschen ist es meist nicht möglich, die Gefahr zu erkennen, da – mit dem häufig verwendeten Langstock – nur der bodennahe Bereich abgetastet werden kann.“
Der Weg zur Erreichung größtmöglicher Barrierefreiheit in Österreich sei jedoch noch ein weiter, stellt Hofer abschließend fest, daher werde er sich weiterhin mit ganzer Kraft für die Erreichung dieses Ziels einsetzen.