Abtreibung bei Verdacht auf Behinderung noch Minuten vor Geburt möglich

Angesichts der in den vergangenen Tagen abgefeierten Diskussion über die echte oder vermeintliche Diskriminierung von behinderten Menschen bei Sexualdelikten, forderte der freiheitliche Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer, endlich auch die sogenannte „Eugenische Indikation“ zu überdenken, die ebenfalls schwerst diskriminierend sei.
Vor 35 Jahren wurde in Österreich Fristenlösung eingeführt. Kinder dürfen jedoch in Österreich sogar bis unmittelbar vor der Geburt getötet werden, wenn der Arzt feststellt, dass eine Behinderung drohen könnte. Hofer: „Dass eine Abtreibung über die Fristenlösung hinaus und bis zum Geburtstermin in Österreich möglich ist, ist vielen Menschen gar nicht bewusst.“
So reiche alleine der Verdacht einer möglichen Behinderung aus, um eine Tötung des Babys bis unmittelbar vor der Geburt vorzunehmen, so Hofer. Es sei dabei auch unerheblich, um welche Art der Abweichung von der medizinischen Norm es sich handeln könnte. Dazu gebe es keine klare gesetzliche Regelung, so Hofer der diese Diskriminierung von behindertem Leben nicht länger dulden möchte. „Es ist hoch an der Zeit, die Eugenische Indikation in Österreich endlich zu streichen“, betonte Hofer.
Der anerkannte Mediziner Dr. Husslein bestätigte gegenüber der APA vor Jahren, dass an der Uniklinik für Frauenheilkunde in Wien auch Spätabbrüche durch Gabe von Prostaglandinen durchgeführt wurden, wobei zahlreiche dieser Kinder noch lebend zur Welt gekommen und dann qualvoll gestorben seien.
Hofer: „Es kann doch nicht sein, dass es trotz aller Möglichkeiten der Frühdiagnostik in Österreich noch immer die eugenische Indikation gibt. Man kann im 8. oder 9. Monat wirklich nicht von Abtreibung sprechen, die als Vokabel so leicht über die Lippen kommt. Hier handelt es sich um eine staatlich erlaubte Tötung von Kindern, die möglicherweise mit einer Behinderung auf die Welt kommen. Aus der Sicht des Gesetzgebers handelt es sich hier um Leben, das unwert ist. Das ist eine Schande für Österreich. Wenn sich Eltern nicht in der Lage sehen, ein Kind mit Behinderung durchs Leben zu begleiten, dann hat der Staat die Pflicht, sich diesem Leben anzunehmen.“
Gertrude Sladek,
31.10.2011, 11:24
Ich ergänze noch zu vorhin wie folgt: Das mutet man keinem anderen, der Norm entsprechenden Fötus und dessen Eltern z u r e c h t nicht zu. Und zur besseren Veranschaulichung ein kurzes Zitat aus dem Artikel:
—Zitat Beginn—
Der anerkannte Mediziner Dr. Husslein bestätigte gegenüber der APA vor Jahren, dass an der Uniklinik für Frauenheilkunde in Wien auch Spätabbrüche durch Gabe von Prostaglandinen durchgeführt wurden, wobei zahlreiche dieser Kinder noch lebend zur Welt gekommen und dann qualvoll gestorben seien.
—Zitat Ende—
Da werden die Mediziner schon prophylaktisch verroht, wer auf diese Art und Weisse „eingeschult“ wird, von dem ist nicht all zu viel zu erwarten. Es kann mir sehr gerne jemand das Gegenteil beweisen dahingehend, dass sich derlei „Einschulungsmaßnahmen“ positiv auf ein gesundes Menschenbild auswirken können. Zumindest wird eines – im aller günstigsten Falle nur das, was ansich auch schon reicht – prägend bleiben: Mit solchen kann man ohnehin tun und lassen, was man will.
Gertrude Sladek,
31.10.2011, 10:20
Die Väter und Mütter der eugenischen Indikation sollen sich in Anbetracht ihrer wohlwollenden Genehmigung dieser Schweinerei auch nicht darüber wundern, dass diese ihre Duldung/Ermöglichung dessen, was für keinen anderen Fötus und dessen Eltern zumutbar ist, eine gefährliche Geisteshaltung auch bei Medizinern auslösen kann, die sich weit in das diese Verordnung überlebt habenden Leben hinein mitunter auch katastrophal auswirken kann. Es ist alles noch viel viel komplexer, als sich das der herz- und hirnlose Mensch auch nur ansatzweise vorstellen kann. Systemisch, wie alles systemisch ist.
Gerhard Lichtenauer,
28.10.2011, 20:18
Die „Eugenische Indikation“ im österreichischen Strafrecht ist gerade auch deshalb eine nationale Schande, weil der Gesetzgeber dabei nicht nur, wie bei der Fristentötung, das illegitime Tötungsdelikt unter bestimmten Bedingungen und Erwägungen STRAFFREI stellte, sondern die vorgeburtliche Kindestötung bei vermuteter Behinderung LEGALISIERT wurde.
Das indirekte Argument (letzter Absatz), die Fortschritte der Frühdiagnostik mache eugenisch indizierte „Spätabtreibungen“ überflüssig, ist deshalb inakzeptabel, weil sich dadurch die Vollstreckung der gegen das Leben behinderte Menschen gerichteten Diskriminierungsgewalttat lediglich im Zeitpunkt verschieben würde.
Benachteiligungen aufgrund Behinderung sind fortdauernde Weiterbetätigung der unsägliche Eugenik-Ideologie des ausgehenden 19. Jahrhunderts, deren wissenschaftlicher, politischer bis fast gesamtgesellschaftlicher Grundkonsens seit etwa 1920 (dem Entstehungsjahr des grund-recht-losen und würde-losen Verfassungsprovisoriums unserer Eugenik-Republik) noch immer der Überwindung harrt.
Das ist der Grund, warum es von gefährdender, marginalisierender, schädigender, existenzvernichtender bis mitunter (schleichend) tödlicher Diskriminierungsgewalt bis heute in allen österreichischen Gesetzesmaterien nur so wimmelt, vor allem im Bereich der sozialen Unrechtspflege.