FPÖ-Hofer: Eugenische Indikation endlich abschaffen

Abtreibung bei Verdacht auf Behinderung noch Minuten vor Geburt möglich

Norbert Hofer
FPÖ

Angesichts der in den vergangenen Tagen abgefeierten Diskussion über die echte oder vermeintliche Diskriminierung von behinderten Menschen bei Sexualdelikten, forderte der freiheitliche Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer, endlich auch die sogenannte „Eugenische Indikation“ zu überdenken, die ebenfalls schwerst diskriminierend sei.

Vor 35 Jahren wurde in Österreich Fristenlösung eingeführt. Kinder dürfen jedoch in Österreich sogar bis unmittelbar vor der Geburt getötet werden, wenn der Arzt feststellt, dass eine Behinderung drohen könnte. Hofer: „Dass eine Abtreibung über die Fristenlösung hinaus und bis zum Geburtstermin in Österreich möglich ist, ist vielen Menschen gar nicht bewusst.“

So reiche alleine der Verdacht einer möglichen Behinderung aus, um eine Tötung des Babys bis unmittelbar vor der Geburt vorzunehmen, so Hofer. Es sei dabei auch unerheblich, um welche Art der Abweichung von der medizinischen Norm es sich handeln könnte. Dazu gebe es keine klare gesetzliche Regelung, so Hofer der diese Diskriminierung von behindertem Leben nicht länger dulden möchte. „Es ist hoch an der Zeit, die Eugenische Indikation in Österreich endlich zu streichen“, betonte Hofer.

Der anerkannte Mediziner Dr. Husslein bestätigte gegenüber der APA vor Jahren, dass an der Uniklinik für Frauenheilkunde in Wien auch Spätabbrüche durch Gabe von Prostaglandinen durchgeführt wurden, wobei zahlreiche dieser Kinder noch lebend zur Welt gekommen und dann qualvoll gestorben seien.

Hofer: „Es kann doch nicht sein, dass es trotz aller Möglichkeiten der Frühdiagnostik in Österreich noch immer die eugenische Indikation gibt. Man kann im 8. oder 9. Monat wirklich nicht von Abtreibung sprechen, die als Vokabel so leicht über die Lippen kommt. Hier handelt es sich um eine staatlich erlaubte Tötung von Kindern, die möglicherweise mit einer Behinderung auf die Welt kommen. Aus der Sicht des Gesetzgebers handelt es sich hier um Leben, das unwert ist. Das ist eine Schande für Österreich. Wenn sich Eltern nicht in der Lage sehen, ein Kind mit Behinderung durchs Leben zu begleiten, dann hat der Staat die Pflicht, sich diesem Leben anzunehmen.“

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