Abtreibung bei Verdacht auf Behinderung noch Minuten vor Geburt möglich
„Die Streichung der Regelung zur sog. Eugenischen Indikation gemäß § 97 Abs. 1 Z 2 Fall 2 StGB ist aus Gründen der Menschenwürde dringend notwendig“, fordert der FPÖ-Behindertensprecher und Dritte Nationalratspräsident Ing. Norbert Hofer zum wiederholten Male.
„Die Politik in Österreich muss sich endlich der Verantwortung stellen und eine Entscheidung treffen, die zeigt, dass der Staat behindertes Leben nicht als unwertes Leben betrachtet, das nur aufgrund der Gefahr der Behinderung bis unmittelbar vor der Geburt ausgelöscht werden darf“, bekräftigt Hofer.
„Denn die Eugenische Indikation sei nicht, wie immer wieder von der SPÖ behauptet, nur dann möglich, wenn das Kind nicht lebensfähig ist. Es reiche die bloße Gefahr einer Behinderung, so Hofer, denn § 97 Abs. 1 Z 2 Fall 2 StGB besagt, dass ein Schwangerschaftsabbruch bis unmittelbar vor der Geburt straffrei ist, wenn eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein werde. Diese Regelung ist barbarisch“, so Hofer, eine Mehrheit für die Streichung dieser Regelung wäre schon heute im Parlament vorhanden.
„Der Staat hat zudem die Pflicht, sich um behinderte Kinder zu kümmern und für sie zu sorgen, wenn sich die Eltern nicht in der Lage sehen, diese Aufgabe zu übernehmen“, so Hofer.
Ein möglicherweise behindertes Kind könne in Österreich im Rahmen einer Spätabtreibung – diese ist in Österreich bis unmittelbar vor der Geburt erlaubt – getötet werden. Es sei bei der Feststellung durch einen Arzt, dass eine Behinderung drohen könnte, auch unerheblich, um welche Art der Abweichung von der medizinischen Norm es sich handeln könnte. Dazu gebe es keine klare gesetzliche Regelung, so Hofer, der diese Diskriminierung von behindertem Leben nicht länger dulden möchte.
„Es ist hoch an der Zeit, hier Maßnahmen zu setzen und zumindest Zahlen, wie oft Spätabtreibungen vorgenommen werden, zu erheben. Ich fordere eine Diskussion im Rahmen der Enquete-Kommission „Würde am Ende des Lebens“ und daran folgend die Streichung der sog. Eugenischen Indikation“, insistiert Hofer abschließend.