FPÖ-Hofer fordert Streichung der sog. Eugenischen Indikation

Strafrechtsreform nützen, um Eugenische Indikation abzuschaffen

Norbert Hofer
FPÖ

Anlässlich der Stellungnahme der ÖAR zum Strafrechtsänderungsgesetz 2015 betreffend die Straflosigkeit des Schwangerschaftsabbruchs stellt der freiheitliche Behindertensprecher und Dritte Präsident des Nationalrates Ing. Norbert Hofer fest, dass er bereits seit Jahren darauf hinweise, dass die Eugenische Indikation in ihrer derzeitigen Form einzig und allein der Selektion behinderten Lebens diene: „Nach dem geltenden österreichischen Strafgesetz dürfen ungeborene Kinder mit dem bloßen Verdacht auf eine Behinderung bis zur Geburt getötet werden. Dieser Umstand ist unhaltbar.“

Vor Jahren schockierte der Vorstand der Wiener Universitätsklinik für Gynäkologie, Univ.-Prof. Dr. Peter-Wolf Husslein, mit seiner kritischen Aussage zur derzeit geltenden gesetzlichen Regelung, dass „Kinder vor der Geburt durch Herzstich getötet werden. Überlebt das Kind dennoch, muss derselbe Arzt lebenserhaltende Maßnahmen setzen“. Aus diesem Grund habe Hofer bereits im Jahr 2012 eine Petition zu Abschaffung der Eugenischen Indikation im Parlament eingebracht.

Auch die ÖAR fordert die ersatzlose Streichung dieser Regelung und vertritt die Ansicht, dass „diese Bestimmung in § 97 Absatz 1 Ziffer 2 zweiter Fall StGB (…) Menschen mit Behinderungen“ diskriminiere und „sowohl gegen den Zweck und die Grundsätze der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“ verstoße, als auch Artikel 7 des Bundes-Verfassungsgesetzes widerspreche.

Hofer appelliert weiter: „Es ist mir völlig unverständlich, warum die Gesundheitsministerin auf das Beibehalten dieser Regelung beharrt. Ich appelliere hier an alle Verantwortlichen, vor allem aber auch an das Gewissen der SPÖ-Behindertensprecherin, eine Lösung im Sinne der Betroffenen zu erreichen und nicht länger die Vetokarte betreffend die Abschaffung dieser barbarischen Regelung zu ziehen.“

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