Maßnahme zum Schutz von blinden und stark sehbehinderten Personen muss endlich umgesetzt werden
„Auf Gehwegen aufgestellte Verkehrszeichen können für blinde und stark sehbehinderte Menschen eine Verletzungsgefahr darstellen, wenn die Schilder nicht hoch genug angebracht sind“, erklärt der freiheitliche Behindertensprecher und Dritte Nationalratspräsident Ing. Norbert Hofer.
Es habe schon genügend Fälle gegeben, in denen blinde oder stark sehbehinderte Personen auf Gehwegen oder Schutzinseln gegen in zu geringer Höhe montierte Verkehrszeichen gelaufen seien und sich dabei verletzt hätten.
„Aufgrund ihrer Behinderung ist es diesen Menschen meist nicht möglich, die Gefahr zu erkennen, da mit dem häufig verwendeten Langstock nur der bodennahe Bereich abgetastet werden kann“, so Hofer.
„Um der Verletzungsgefahr vorzubeugen und auch blinden und stark sehbehinderten Menschen eine möglichst große Sicherheit im Straßenverkehr zu gewährleisten, soll eine geeignete Mindesthöhe gesetzlich festgelegt werden. Bereits in der letzten Gesetzgebungsperiode haben wir dazu einen Entschließungsantrag eingebracht“, appelliert Hofer und kündigt weitere Initiativen im Parlament an.