Gesundheits- und Krankenpflegegesetzesentwurf muss nachgebessert werden
Zum Begutachtungsentwurf des Gesundheits- und Krankenpflegegesetzes (GuGK) stellt heute der freiheitliche Behinderten- und Pflegesprecher und Dritte Präsident des Nationalrates, Ing. Norbert Hofer, fest, dass der modulare Aufbau bei der Ausbildung und auch die Durchlässigkeit bei den Pflegeberufen durchaus zu begrüßen seien. Gleichzeitig gibt Hofer aber zu bedenken, dass es vielen Pflegepersonen finanziell nicht möglich sei, über einen längeren Zeitraum aus dem Beruf auszuscheiden, um sich in Fortbildung zu begeben.
Hofer: „Ich befürchte außerdem einen sich immer mehr zuspitzenden Pflegekräftemangel in den Pflegeheimen, wenn sich Mitarbeiter für ihre Weiterbildung zurückziehen. Es muss daher dringend eine berufsbegleitende Ausbildungsmöglichkeit geben. Ich ersuche daher die beiden zuständigen Minister dies sicherzustellen.“
Darüber hinaus weist der freiheitliche Pflegesprecher auf die demografische Entwicklung in Österreich hin, die zeige, wie wichtig ein umfassendes Konzept zur Finanzierung der Langzeitpflege in Österreich sei. So werde der Anteil der über Sechzigjährigen im Jahr 2040 bereits ein Drittel der Gesamtbevölkerung ausmachen, der Anteil Hochbetagter – also jener über Achtzigjähriger Personen – werde rasant steigen. 2030 werden dies 600.000 Personen sein, im Jahr 2050 bereits über eine Million.
Angesichts dieser Zahlen sei es bereits fünf vor zwölf, was die Reformen der Langzeitpflege betrifft: „Ich zeige seit vielen Jahren die Finanzierungsprobleme in der Langzeitpflege auf, die nur durch eine echte Gesundheitsreform gelöst werden können. Wir haben viele und teilweise falsch organisierte Akutbetten. Österreich leistet sich doppelt so viele Akutbetten wie der europäische Durchschnitt. Das treibe die Kosten unnötigerweise in die Höhe. Mehr als drei Milliarden Euro an vermeidbaren Mehrkosten verursache in Österreich die Belegung von Akutbetten mit Patienten, die eigentlich einen Pflegeplatz benötigen würden. Daher sind Gesundheit und Pflege aus einer Hand zu finanzieren“, fordert Hofer, „und das Spitalsmanagement muss länderübergreifend koordiniert werden“.
In diesem Zusammenhang führt Hofer auch das Beispiel Dänemark an. Dort würden 2,3 Prozent des BIP für Langzeitpflege ausgegeben, während in Österreich nur 1,2 Prozent dafür zur Verfügung stünden. Umgekehrt sei die Situation bei den Gesundheitskosten. Da investiere Dänemark „lediglich“ neun Prozent des BIP, während sich Österreich zehn Prozent leiste. Daher sei die Situation durchaus vergleichbar, so Hofer.
Abschließend wiederholt der freiheitliche Pflegesprecher einmal mehr die Forderung nach einer jährlichen Indexanpassung des Pflegegeldes. Seit Einführung des Pflegegeldes im Jahr 1993 beträgt der jährliche Inflationsverlust in der Pflegestufe 1 1.310,88 Euro, in der Pflegestufe 2 1.014,12 Euro, in der Pflegestufe 3 1.513,44 Euro, in der Pflegestufe 4 2.270,88 Euro, in der Pflegestufe 5 3.081,96 Euro, in der Pflegestufe 6 3.847,56 und in der Pflegestufe 7 5.420,64 Euro. „Bei den Bedürftigsten zu sparen ist unwürdig. Ich fordere ich den Sozialminister eindringlich auf, hier eine entsprechende Wertanpassung vorzunehmen“, so Hofer.