Bei missbräuchlicher Verwendung ist schon jetzt statt Geldleistung Sachleistung sicherzustellen

Im Zusammenhang mit der Diskussion rund um einen erschwerten Zugang zum österreichischen Pflegegeldsystem warnt FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer einmal mehr den Sozialminister vor Einschnitten.
„Schon im jüngsten Rechnungshofausschuss hat der Sozialminister angeführt, dass es bei einem erheblichen Teil der ausgeschütteten Gelder keinerlei Kontrolle gebe, weil die pflegebedürftigen Menschen keine mobilen Dienste oder andere Fremdleistungen in Anspruch nehmen würden. Dieses Argument wird von Regierungspolitiker immer wieder ins Treffen geführt, wenn es darum geht, beim Pflegegeld den Rotstift anzusetzen.“
Hofer betont, dass diese Argumentation schlichtweg falsch sei. Denn das Pflegegeld diene dazu, den Betroffenen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen und die pflegenden Angehörigen für ihre Leistungen zumindest teilweise zu entlohnen. 80 Prozent der Betreuungsleistungen würden von Angehörigen durchgeführt. Und wiederum 80 Prozent dieser Angehörigen seien weiblich, so Hofer.
Hofer: „Wer dem Pflegegeld eine Inflationsabgeltung verweigert oder noch schlimmer, nun neue Hürden einziehen will, trifft damit in erster Linie Frauen. Ein gleichzeitiger Lenkungseffekt in Richtung verstärkter Pflege durch männliche Familienangehörige wird damit freilich nicht erzielt. Die Lebenserwartung von Frauen liegt höher als jene von Männern. In Partnerschaften kommt es daher meistens zu einer Pflege des Mannes durch die rüstigere Partnerin. Daran wird auch die Politik bei allen Genderbestrebungen kaum etwas ändern können. “
Was den Missbrauch von Pflegegeld anbelangt, so sei der Leistungsträger schon jetzt verpflichtet, statt Geldleistungen Sachleistungen sicherzustellen, wenn Verwahrlosung drohe.
Hofer: „Es gibt also keinerlei Anlass, Kürzungen vorzunehmen oder neue Hürden einzuziehen. Im Gegenteil: Es muss endlich eine Inflationsanpassung erfolgen. Sollte der Sozialminister bei seinem Beichtstuhlgespräch mit dem Finanzminister bei den Pflegegeldbeziehern klein bei geben, so kündige ich schon jetzt einen Misstrauensantrag gegen ihn an! Beim Pflegegeld kann und darf nicht gespart werden.“
Sandra,
21.10.2010, 11:15
Herr Hofer, ich bin mit ihnen dabei, ich werde persönlich einen Misstrauensantrag erstellen gemeinsam mit Ihnen! Sie können auf mich zählen.