FPÖ-Hofer: Neue Beratungspflicht nach Ausgang für Bewohner für Alten-, Pflege- und Behindertenwohnheime sind lebensfremd

Im Hauptausschuss des Parlaments wurde heute die 3. COVID-Schutzmaßnahmenverordnung diskutiert und mit den Stimmen der Regierungsparteien beschlossen. Für den Bereich der Alten-, Pflege- und Behindertenwohnheim habe die schwarz-grüne Bundesregierung eine Bestimmung in die Verordnung eingebaut, die für FPÖ-Bundesparteiobmann NAbg. Norbert Hofer völlig unverständlich ist.

Norbert Hofer
FPÖ

Norbert Hofer hat in seiner Zeit als Mitarbeiter der Sozialabteilung einer Landesregierung selbst Kontrollen in Behindertenwohnheimen durchgeführt, seine Frau ist Altenbetreuerin. In der neuen Verordnung ist nun ein „verpflichtendes Aufklärungsgespräch für Bewohner nach einem mehr als zweistündigen Ausgang“ vorgesehen.

Norbert Hofer: „Diese Regelung ist lebensfremd. In der Regel werden die oft dementen Bewohnerinnen und Bewohner von ihren Angehörigen abgeholt. Häufig werden die Ausgänge in die freie Natur auch von Mitarbeitern der Heime selbst begleitet. Dies trifft insbesondere auf Behindertenheime zu. Ein Beratungsgespräch mit schwer behinderten oder dementen Patienten verpflichtend vorzusehen geht also an der Wirklichkeit vorbei. Die Mitarbeiter in den Heimen, die ohnehin schon seit Monaten unter einer enormen Arbeitslast leiden, werden mit diesen Regelung zusätzlich belastet.“

Gesundheitsminister Anschober habe beim Schutz von Altenwohn- und Pflegeheimen leider versagt – und mehr noch: Durch den Versand von nur sporadisch überprüften und vermeintlich sicheren FFP2-Masken aus China, die jedoch keine Schutzwirkung hatten, habe Anschober die Corona-Krise in den Heimen noch verschärft. Auch legistisch sei viel zu lange gewartet worden, um ein Sicherheitsrisiko in den Altenwohn- und Pflegeheimen zu beseitigen.

Bis zum 17. Dezember 2020 war es möglich, diese Einrichtungen ohne negativen Corona-Test und ohne FFP2-Schutzmaske zu betreten. Ein normaler Mund-Nasen-Schutz hat genügt.

Norbert Hofer: „Obwohl ich die Regierungsparteien auf diesen Fehler aufmerksam gemacht habe, wurde er nicht sofort korrigiert. Hier wurden bewusst ältere Menschen der Gefahr einer Corona-Infektion ausgesetzt.“

Erst mit der am 17. Dezember in Kraft getretenen Verordnung wurde diese Panne behoben. Auch in der neuen Verordnung, die ab 26. Dezember 2020 gültig sein wird, sind diese notwendigen strengen Besucherregelungen in Kraft.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich