FPÖ-Hofer: Petition gegen „Eugenische Indikation“ online

Als "Eugenische Indikation" bezeichnet man, dass ein Schwangerschaftsabbruch bis unmittelbar vor der Geburt straffrei ist, wenn eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein könnte.

Norbert Hofer
FPÖ

Die von der FPÖ eingebrachte Petition gegen die sogenannte „Eugenische Indikation“ ist ab sofort auf der Parlamentshomepage online und kann unterzeichnet werden, gab heute der freiheitliche Vizeparteiobmann NAbg. Norbert Hofer bekannt. (zugehörige Link)

Als „Eugenische Indikation“ bezeichnet man, dass ein Schwangerschaftsabbruch bis unmittelbar vor der Geburt straffrei ist, wenn eine ernste Gefahr besteht, dass das Kind geistig oder körperlich schwer geschädigt sein könnte. Das bedeutet, dass Kinder in Österreich bis unmittelbar vor der Geburt getötet werden dürfen, wenn der Arzt feststellt, dass eine Behinderung drohen könnte. Es sei dabei auch unerheblich, um welche Art der Abweichung von der medizinischen Norm es sich handeln könnte. Dazu gebe es keine klare gesetzliche Regelung, so Hofer, der diese Diskriminierung von behindertem Leben nicht länger dulden möchte.
„Es ist hoch an der Zeit, die Eugenische Indikation in Österreich endlich zu streichen“, betonte Hofer.

„Die Streichung der bisherigen Regelung zur Eugenischen Indikation gemäß § 97 Abs. 1 Z 2 Fall 2 StGB ist aus Gründen der Menschenwürde dringend notwendig“, betonte Hofer.

„Die Regierung muss sich endlich der Verantwortung stellen und eine Entscheidung treffen, die zeigt, dass der Staat behindertes Leben nicht als unwertes Leben betrachtet, das nur aufgrund der Gefahr der Behinderung bis unmittelbar vor der Geburt ausgelöscht werden darf. Der Staat hat zudem die Pflicht, sich um behinderte Kinder zu kümmern und für sie zu sorgen, wenn sich die Eltern nicht in der Lage sehen, diese Aufgabe zu übernehmen“, so Hofer.

„Die Würde des Menschen und seine unbedingte Schutzwürdigkeit, ganz gleich auf welcher Stufe seiner Entwicklung, müssen auch in Zukunft die Grundlage unserer Gesellschaft sein“, so Hofer der in vorliegender Petition fordert, eine Streichung des besagten § 97 Abs. 1 Z 2 Fall 2 StGB in die Wege zu leiten.

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