Gesundheitsministerium nimmt das Thema der vorgeburtlichen Tötung behinderter Kinder zu leichtfertig und argumentiert unschlüssig

Seit Jahren macht sich FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer gegen die „Eugenische Indikation“ stark. Zuletzt startete er im Frühjahr eine online Petition gegen die in Österreich nach wie vor zugelassene Sitte, Abtreibungen bis unmittelbar vor der Geburt durchzuführen.
Hofer weist auf die aus Gründen der Menschenwürde dringend notwendige Abschaffung dieser Praxis hin. Es handle sich um die Tötung von Kindern, in deren Fällen durch einen Arzt eine mögliche Behinderung diagnostiziert wird. Dies stelle neben den ethischen und moralischen Konflikten, die dieser Vorgehensweise innewohnen, zudem eine massive Ungleichbehandlung behindertem gegenüber nicht-behindertem Leben dar, so Hofer.
In Reaktion auf eine aktuelle Stellungnahme des Gesundheitsministeriums zur „Eugenischen Indikation“ im Zusammenhang mit seiner Petition, stellt der freiheitliche Behindertensprecher fest, dass das Thema der vorgeburtlichen Kindstötung in Österreich noch immer oberflächlich und weitgehend gedankenlos behandelt werde.
Das sei ein Missstand, dessen endgültige Beseitigung Hofer weiter verfolgen werde. Da sich das Ministerium in seiner Stellungnahme auf „wenige Fälle“ der „Eugenischen Indikation“ in Österreich berufe, werde er daher jedenfalls eine parlamentarische Anfrage einbringen, um konkrete Zahlen zu erhalten – dazu verschweige sich die Behörde nämlich, aber offenbar gebe es diese Zahlen, sonst könnte man nicht leichtfertig von „wenigen Fällen“ sprechen.
Anerkannte Experten, wie etwa der Vorstand der Wiener Universitätsklinik für Frauenheilkunde, Prof. Dr. Peter Husslein, würden die derzeitige gesetzliche Regelung eindeutig als „sehr unbefriedigend“ bezeichnen. Seitens des Ministeriums heiße es, dass man damit die Mütter davor schützen wolle, dass sie eine Totgeburt erleiden.
In der Realität sei es aber so, dass die Tötung des Kindes im Mutterleib nicht immer „funktioniere“ und damit die Mutter nach der Geburt dem eigenen Kind beim elendiglichen Sterben zusehen müsse, zeigt Hofer auf und hält fest: „Die Argumentation des Ministeriums ist leider absolut unschlüssig und ich wünsche mir, dass man mit diesem Thema weiter vorsichtig und mit kühlem Kopf umgeht.“