FPÖ-Hofer zu Blindenführhunden

Selbstverständlichkeit, dass Blindenführhunde in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens mitgeführt werden dürfen

Parlament
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Im Zuge der heutigen Plenarsitzung des Nationalrates bringt der freiheitliche Behindertensprecher und Dritte Nationalratspräsident Ing. Norbert Hofer einen Antrag betreffend Blindenführhunde ein.

„Blinde Menschen in Österreich sind leider oftmals mit dem Problem konfrontiert, dass die Mitnahme des Hundes nicht überall möglich ist“, kritisiert Hofer in seiner heutigen Stellungnahme.

Die Mitnahme des Hundes müsse nicht gestattet werden. Es sei derzeit möglich, dem Blindenführhund den Zutritt z.B. zum Arbeitsplatz des Besitzers oder zu einem Restaurant zu verweigern, ohne dass das rechtliche Folgen habe.

Blindenführhunde würden eine wesentliche Rolle spielen, wenn es um die vollwertige, gleichberechtigte und selbstbestimmte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehe, so der freiheitliche Behindertensprecher. Derzeit gibt es ca. 120 registrierte Blindenführhunde in Österreich, pro Jahr werden etwa zehn Hunde als Blindenführhunde registriert.

„Der derzeitige Zustand stellt im Sinne der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine klare Diskriminierung gegenüber blinden Menschen dar. Es muss eine Selbstverständlichkeit werden, dass Blindenführhunde in allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens mitgeführt werden dürfen sofern kein unmittelbares Gesundheits- oder Sicherheitsrisiko dadurch entsteht“, appelliert Hofer abschließend.

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