UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen muss endlich nahtlos umgesetzt werden
![Norbert Hofer](https://www.bizeps.or.at/wp-content/uploads/2016/02/hofern.jpg)
Die Ergebnisse der Staatenprüfung Österreichs im Herbst 2013 zur Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen haben die Kritik der Freiheitlichen an der Behindertenpolitik von SPÖ und ÖVP bestätigt.
„Es steht fest, dass Österreich einen großen Aufholbedarf bei der Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen hat“, bekräftigt heute der Behindertensprecher der FPÖ und Dritte Nationalratspräsident Ing. Norbert Hofer.
„Offensichtlich nimmt sich Österreich die schlechte Beurteilung nicht zu Herzen, wenn ich mir die Vorfälle in Oberösterreich anschaue“, so Hofer. Seit fast vier Jahren kämpft das erblindete Paar Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger aus Oberösterreich darum, ein blindes Waisenkind zu adoptieren. Aufgrund diskriminierender Aussagen seitens der Jugendwohlfahrt brachte das Paar Klage gegen das Land Oberösterreich ein.
Nach mehreren Gerichtsverhandlungen wurde schließlich festgestellt, dass tatsächlich eine Diskriminierung wegen der Behinderung des Paares mit Adoptionswunsch vorliege. Im weiteren Rechtsstreit kam es nun zu folgendem Urteil: Die Diskriminierung wurde bestätigt, dem Paar würde neben dem Kostenersatz noch ein Schadenersatz von 2.000 Euro zustehen. Die benötigte Eignungsbestätigung vom Jugendwohlfahrtsträger könne aber nicht abgegeben werden.
„Ich frage mich, warum einem Paar, welches einem blinden Waisenkind eine neue Heimat geben möchte, derartige Steine in den Weg gelegt werden. Es muss endlich zu einem Umdenken in der österreichischen Behindertenpolitik kommen“, appelliert Hofer abschließend.