Realkürzungen sind Schandfleck eines sozialen Staates
Zum heutigen Beschluss der Novelle des Bundespflegegeldgesetzes im Nationalrat hält der freiheitliche Pflege- und Behindertensprecher und Dritte Nationalratspräsident Ing. Norbert Hofer in einer ersten Reaktion fest: „Die FPÖ lehnt den erschwerten Zugang zu den Pflegestufen 1 und 2 rigoros ab! Es darf nicht wieder auf dem Rücken der pflegebedürftigen Menschen gespart werden.“ Hofer weiter: „Die Menschen müssen wissen, dass diese Maßnahmen beim Pflegegeld Kürzungen bedeuten.“
Für Hofer sei es ein grotesker Zufall, dass diese Novelle am Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung im Sozialausschuss von den Nationalratsabgeordneten der Regierungsparteien beschlossen wurde. Heute, am Tag der Menschenrechte, wird die Novelle von den Mandataren von SPÖ und ÖVP im Nationalrat beschlossen.
Seit Jahren fordert die FPÖ in Form von parlamentarischen Initiativen eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation. „Mittlerweile beträgt die notwendige Anpassung für den Inflationsausgleich durchschnittlich 32,02 Prozent mit Stand Ende Juni 2014. In der Pflegestufe 1 beträgt die notwendige Erhöhung gar 35,08 Prozent, in Pflegestufe 2 33,30 Prozent, um den Inflationsverlust des Pflegegeldes seit seiner Einführung im Jahr 1993 auszugleichen. Die mit dieser Vorlage beschlossene Anpassung – unverständlicherweise erst ab dem Jahr 2016 – ist nur ein Tropfen auf dem heißen Stein.“
Hofer kritisiert abschließend: „Diese Realkürzungen sind ein echter Schandfleck eines sozialen Staates, der jene unterstützen soll, die sich nicht selbst helfen können.“