FPÖ-Hofer zu heutigem „Tag der Inklusion“

"Österreich hat in diesem Bereich großen Aufholbedarf, den es endlich aufzuarbeiten gilt"

Norbert Hofer
FPÖ

Auch heute, am 5. Mai 2015, wird wieder der „Tag der Inklusion“ begangen. Dazu hält der freiheitliche Behinderten- und Pflegesprecher und Dritte Nationalratspräsident Ing. Norbert Hofer wie bereits im Vorjahr fest: „Österreich hat in diesem Bereich großen Nachholbedarf, den es endlich aufzuarbeiten gilt.“

Die Ergebnisse der Staatenprüfung über die Umsetzung der UN-Konvention hätten dies eindeutig ergeben, Beispiele für Versäumnisse gäbe es genug.

Vor allem bei folgendem Punkt sieht Hofer derzeit dringenden Handlungsbedarf: Seit einiger Zeit kritisiert auch die Volksanwaltschaft die Diskriminierung von behinderten Menschen im Vertragsbedienstetengesetz.

Die FPÖ hat bereits im Dezember 2013 einen Antrag im Nationalrat eingebracht, welcher folgende Ungerechtigkeit im Vertragsbedienstetengesetz beseitigen soll: Es wird im Vertragsbedienstetengesetz die „volle Handlungsfähigkeit“ einer Person als Voraussetzung für die Aufnahme als Vertragsbediensteter in den Bundesdienst normiert.

Die einzige Ausnahme vom Erfüllungserfordernis dieser Voraussetzung besteht derzeit für Minderjährige. In einem bekannt gewordenen Fall verlor eine junge Frau mit einer leichten geistigen Einschränkung eine Beschäftigung über eine Leiharbeitsfirma in einer Kaserne des Österreichischen Bundesheeres kurzfristig. Die Anwendung dieser Bestimmung hat dazu geführt, dass eine Weiterbeschäftigung als Vertragsbedienstete nicht möglich war, da die junge Frau, die aufgrund ihrer geistigen Einschränkung einen Sachwalter hat, die für die Aufnahme als Vertragsbedienstete erforderliche Voraussetzung der vollen Handlungsfähigkeit nicht erfüllen konnte.

„Das höchste Gut für behinderte Menschen ist das Recht auf ein selbstbestimmtes Leben“, bekräftigt daher der Behindertensprecher der FPÖ und Dritte Nationalratspräsident Ing. Norbert Hofer zum wiederholten Mal. „Es darf nicht sein, dass eine junge Frau, die selbst für ihren Lebensunterhalt sorgt, durch eine Gesetzesbestimmung davon abgehalten wird“, so Hofer weiter. Die Bundesregierung sei aufgefordert, wenigstens diese Diskriminierung von behinderten Menschen im Zuge der Dienstrechtsnovelle 2015 zu beseitigen.

„Voraussetzung für eine gelungene Inklusion ist die Möglichkeit für ein selbstbestimmtes, freies Leben, wofür nicht zuletzt das Pflegegeld – mit einem durchschnittlichen Wertverlust von mittlerweile mehr als 30 Prozent – eine wichtige Rolle spielt. Neben einer adäquaten Ausgestaltung des Pflegegeldes muss daher auch endlich die automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation erfolgen“, stellt Hofer abschließend fest.

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