FPÖ-Hofer zum morgigen Internationalen Tag der Menschen mit Behinderung

Selbstbestimmtes Leben muss endlich zum Selbstverständnis werden

Norbert Hofer
FPÖ

Jedes Jahr am 3. Dezember wird der Internationale Tag der Menschen mit Behinderung begangen. Dieser von den Vereinten Nationen ausgerufene Tag soll das Bewusstsein der Bevölkerung für die Probleme von Menschen mit Behinderung sensibilisieren.

„Das höchste Gut für einen Menschen ist die Möglichkeit, ein selbstbestimmtes Leben führen zu können. Bestimmte Faktoren sind dafür notwendig. Spätestens seit der Veröffentlichung der Ergebnisse der Staatenprüfung Österreichs zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention über die Rechte von Menschen mit Behinderung steht fest, dass Österreich in diesem Bereich großen Aufholbedarf hat“, kritisiert der freiheitliche Behinderten- und Pflegesprecher und Dritte Nationalratspräsident Ing. Norbert Hofer.

Dringenden Handlungsbedarf sieht Hofer bei jungen Menschen mit Behinderung: „Viele junge Menschen mit Behinderung müssen in Seniorenheimen leben, denn diese Pflegeeinrichtungen sind auf jeden Fall barrierefrei. Doch in den Einrichtungen der stationären Altenhilfe gibt es keine Beschäftigung oder Förderung der jungen Menschen, sie müssen sich dem Tagesablauf der pflegebedürftigen Senioren anpassen, einzig mit dem Pflegepersonal können sie sich altersgemäß unterhalten“, unterstreicht Hofer.

Dazu hält der FPÖ-Behindertensprecher fest: „In einem Staat, der sich der sozialen Verantwortung und dem Humanismus verpflichtet fühlt, kann es nicht sein, dass junge behinderte Menschen in Seniorenheimen untergebracht werden.“

Ein wesentlicher Faktor für ein selbstbestimmtes Leben ist auch das Pflegegeld. Seit Jahren fordert die FPÖ in Form von parlamentarischen Initiativen eine automatische jährliche Wertanpassung des Pflegegeldes an die Inflation.

„Mittlerweile beträgt die notwendige Anpassung für den Inflationsausgleich durchschnittlich 32,02 Prozent mit Stand Ende Juni 2014. In der Pflegestufe 1 beträgt die notwendige Erhöhung gar 35,08 Prozent, in Pflegestufe 2 33,30 Prozent, um den Inflationsverlust des Pflegegeldes seit seiner Einführung im Jahr 1993 auszugleichen“, kritisiert Hofer weiter uns stellt abschließend fest: „Diese Realkürzungen sind ein echter Schandfleck eines sozialen Staates, der jene unterstützen soll, die sich nicht selbst helfen können.“

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