FPÖ präsentiert modulares Modell zur Einstufung der Pflegebedüftigkeit

Hofer: "Werden neuer Pflegegeld-Einstufungsverordnung zustimmen, sehen darin jedoch nur Zwischenschritt"

Norbert Hofer
FPÖ

Vor dem Hintergrund der steigenden Zahl der Bezieher von Bundes- und Landespflegegeld wird das Parlament bei seiner nächsten Sitzung die vom Sozialministerium erarbeitete neue Einstufungsverordnung beschließen. FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Ing. Norbert Hofer gibt bekannt, dass seine Fraktion dem Modell die Zustimmung geben wird. Es wird bei der Beurteilung der Schwere der Pflegebedürftigkeit die auf dem Kriegsopferversorgungsgesetz basierende Richtsatzverordnung aus dem Jahr 1965 ersetzen und mit 1. September 2010 in Kraft treten.

Allerdings sieht die FPÖ dieses Modell nur als Zwischenschritt und will in Österreich auf raschestem Wege ein derzeit in der BRD entwickeltes Modell umsetzen. Denn bei der bisherigen funktionsbezogenen Einstufung in die Pflegestufen bewertet der Amtsarzt aufgrund der vorliegenden Behinderung den Pflegebedarf. Das wird auch beim jetzt zu beschließenden Modell so bleiben, weil dieses lediglich Unschärfen nimmt und sicherstellen soll, dass gleiche Leiden nicht unterschiedlich bewertet werden.

Norbert Hofer: „Wir benötigen daher ein ganzheitliches Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, das auf einem pflegewissenschaftlich begründeten Verständnis aufbaut. In einem derartigen Modell müssen gleichermaßen körperliche wie kognitive beziehungsweise psychische Beeinträchtigungen und Verhaltensauffälligkeiten berücksichtigt werden. Damit wird die bisher geltende Fokussierung auf wenige körperbezogene Alltagsverrichtungen bei der Bestimmung von Pflegebedürftigkeit überwunden.“

Als Maßstab zur Einschätzung von Pflegebedürftigkeit wird daher nicht die Pflegezeit, sondern der Grad der Selbständigkeit bei der Durchführung von Aktivitäten oder der Gestaltung von Lebensbereichen verwendet. Dieses Verfahren ist auch für die Einschätzung der Pflegebedürftigkeit bei Kindern geeignet und würde die derzeit in Österreich geltende Benachteiligung von Kindern beenden.

Das neue Modell, das von der FPÖ bereits als Antrag im Parlament eingebracht wurde, berücksichtigt zur Erfassung der individuellen Beeinträchtigung der Selbständigkeit mehrere Module:

  1. Mobilität
  2. Kognitive und kommunikative Fähigkeiten
  3. Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  4. Selbstversorgung
  5. Umgang mit krankheits-/therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  6. Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte
  7. Außerhäusliche Aktivitäten
  8. Haushaltsführung

Hofer: „Diese modulare Struktur spiegelt ein modernes Verständnis von Pflegebedürftigkeit wieder und soll nach unseren Vorstellungen in Österreich realisiert werden. Zu unterstreichen ist, dass dieses Modell über die Einstufung des Pflegegeldbedarfs hinaus verwendet werden kann, um die Rehabilitationsbedürftigkeit eines Patienten zu ermitteln sowie um den Bedarf an Prävention oder die Hilfsmittelversorgung festzulegen.“

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