Der Finanzausgleich soll 500 Millionen Euro für die Umsetzung der Behindertenkonvention bereitstellen
Der Österreichische Behindertenrat machte auf die einmalige Möglichkeit aufmerksam, im Zuge der Finanzausgleichsverhandlungen Geld zweckgebunden für die dringend notwendige Inklusion von Menschen mit Behinderungen in die Hand zu nehmen.
„Auf neue Gesetze zu hoffen, ist eine Illusion. Daher hatte der Behindertenrat nun die Idee, dass gemeinsam mit den Landeshauptleuten ein Inklusionsfonds errichtet werden soll. Das ist nämlich die letzte Chance für eine zeitnahe weitere Umsetzung des NAP Behinderung. Es kann einfach nicht länger zugewartet werden, bis die Republik endlich jener Chancengleichheit nachkommt, der sie sich mit der Unterzeichnung der UN-Behindertenrechtskonvention vor 15 Jahren verpflichtet hat“, erklärte der freiheitliche Behindertensprecher NAbg. Mag. Christian Ragger.
„Wenn wir also jetzt für unsere Mitmenschen etwas Konstruktives erreichen möchten, müssen die Bundesländer mit dem Finanzminister übereinkommen und einen Inklusionsfonds mit jährlich mindestens 500 Millionen Euro bereitstellen. Wichtig ist dabei, dass dieses Geld ausschließlich für Barrierefreiheit, Bildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen verwendet wird und dem Abbau von Diskriminierung und Chancenungleichheit dient. Hervorzuheben ist vor allem die Persönliche Assistenz in Schule und Beruf, um nachhaltig die Autonomie der Menschen zu fördern“, so Ragger, der dazu schon einen Antrag im Parlament eingebracht hat.