FPÖ-Stefan: Neuregelung der Sachwalterschaft wäre sehr sinnvoll

Leider zögen nun dunkle Wolken am Horizont dieses Gesetzgebungsprozesses auf. Das neue „Erwachsenenschutzgesetz“ drohe nun am Veto des Finanzministers zu scheitern.

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„Alle Beteiligten wurden einbezogen, es wurde umfangreich diskutiert und man kam zu einem sinnvollen Gesetzesentwurf“, lobte der freiheitliche Justizsprecher Mag. Harald Stefan den Gesetzwerdungsprozess unter Justizminister Brandstetter zum sogenannten Erwachsenenschutzgesetz.

In diesem Gesetz, das auf die volle Zustimmung aller Beteiligten stoße, solle die Sachwalterschaft vollkommen neu geregelt werden. Künftig solle die Sachwalterschaft von Fall zu Fall individuell abgehandelt und die gerichtlich beschlossenen Sachwalterschaften dadurch auf ein Minimum beschränkt werden. Es wäre ein Riesenfortschritt in dem seit 30 Jahren bestehenden Gesetz.

Leider zögen nun dunkle Wolken am Horizont dieses Gesetzgebungsprozesses auf. Das neue „Erwachsenenschutzgesetz“ drohe nun am Veto des Finanzministers zu scheitern. Dieser wäre nicht bereit für die Finanzierung dieser Neuregelung, in der vergleichsweise geringen Höhe von rund 13 Millionen, aufzukommen. Sparsamkeit sei sicherlich notwendig, hier träfe es allerdings eine der hilfsbedürftigsten Bevölkerungsgruppen, die unser aller Hilfe benötigten.

„Es ist daher wirklich notwendig, dass sich Finanzminister Schelling besinnt, und die notwendigen Mittel, die vergleichbar gering sind, zur Verfügung stellt, um diesen Menschen mit einer sinnvollen, individuell ausgewogenen Gesetzgebung zu helfen“, so Stefan.

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