Nationalrat plant teilweise Rücknahme von Reformfehlern im Erwachsenenschutz
Im Sommer 2025 hatte eine Gesetzesänderung zu massiver Kritik geführt – nun plant der Nationalrat eine Korrektur. Ziel ist es, …
Betroffene müssen die Versäumnisse der letzten beiden Regierungen ausbaden
Keine Zustimmung der FPÖ gab es heute im Nationalrat zum Vorhaben der Regierung, Änderungen beim Erwachsenenschutzgesetz umzusetzen. FPÖ-Justizsprecher NAbg. Harald Stefan betonte, dass die wenigen kosmetischen Änderungen die Lage für die Betroffenen nicht besser, sondern nur ein Stückweit weniger schlecht machen würden: „In Wahrheit müssen die Betroffenen jetzt den Preis dafür zahlen, dass die Verlierer-Ampel und auch die schwarz-grüne Vorgängerregierung schlecht wirtschaften. Das ist traurig.“
Im Jahr 2018 wurde das Erwachsenenschutzgesetz novelliert. „Wir sind damals dem Grundsatz gefolgt, dass die Betroffenen möglichst selbstbestimmt leben können und Missbrauchsfälle so gut es geht vermieden werden. Deshalb haben wir festgelegt, dass die gerichtlich bestellten Erwachsenenvertreter alle drei Jahre überprüft werden. Im letzten Budgetbegleitgesetz wurde diese Frist aus Spargründen auf fünf Jahre erhöht. Auch wurde keine finanzielle Vorsorge für die Ausbildungen für Erwachsenenvertreter getroffen, weshalb jetzt Rechtsanwälte und Notare diese Arbeit übernehmen sollen. Die müssen nun ebenfalls die Versäumnisse der aktuellen und der Vorgängerregierungen ausbaden. Die paar kosmetischen Änderungen in der aktuellen Novelle sind bei weitem nicht genug“, kritisierte der freiheitliche Justizsprecher.
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