Freiheitliche Initiative durch Unterstützung der anderen Fraktionen durchgesetzt!
In der Wiener Landtagssitzung vom 13.12. wurde eine Maulkorbpflicht für Hunde an öffentlichen Orten, an denen üblicherweise größere Menschenansammlungen stattfinden, gefordert. Ausgenommen davon wären lt. Gesetzesentwurf lediglich Rettungs-, Therapie- und Diensthunde während ihres Einsatzes. Blindenführhunde wären daher unter die geplante Maulkorbpflicht gefallen.
Zu Unrecht, meinten der freiheitliche Behindertensprecher GR Heinz-Christian Strache sowie die freiheitliche Umweltsprecherin GR Brigitte Reinberger. Blindenführhunde haben eine hervorragende Ausbildung, ein hohes Belastungspotential und werden auch unter Streß nicht beißen. Mit dieser Begründung beantragten die freiheitlichen Mandatare eine Erweiterung der Befreiung von der Maulkorbpflicht auf Blindenführhunde.
Der Antrag wurde einstimmig angenommen – ein Erfolg im Interesse der sehbehinderten Mitmenschen in Wien, so die beiden freiheitlichen Mandatare abschließend.