Hofer: Einstufungen bei Kindern, Rollstuhlfahrern und Demenzkranken müssen neu geregelt werden.

FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer hat vergangene Woche im Parlament einen Antrag auf Änderung des Bundespflegegeldgesetzes eingebracht. Konkret soll es bei den Mindesteinstufungen bei der Ermittlung des Pflegebedarfs Änderungen geben.
„Bei behinderten Kindern wird derzeit davon ausgegangen, dass Kinder ohnehin auf eine Beaufsichtigung angewiesen sind. Vor allem aber bei behinderten Kindern geringen Alters, bei denen eine Selbstgefährdung vorliegt, ist der Betreuungsaufwand erheblich höher als bei einem gesunden Kind gleichen Alters“, erklärt Hofer. Daher solle künftig jene Zeit, die der Beaufsichtigung zur Verhinderung von Selbstverletzungen dient, zum Pflegebedarf gerechnet werden.
Eine weitere Änderung ist bei der Ermittlung des Pflegebedarfs von Rollstuhlfahrern notwendig, da es bislang nur dann eine Mindesteinstufung in die Stufe 3 gibt, wenn bestimmte Diagnosen vorliegen.
Hofer: „Das ist nicht nachvollziehbar. Ist jemand auf einen Rollstuhl angewiesen, macht es keinen Unterschied, warum er im Rollstuhl sitzt. Wir fordern, dass es für all jene, die überwiegend auf den Gebrauch eines Rollstuhles angewiesen sind, zumindest in die Pflegestufe 3 kommen.“
Eine dritte Änderung betrifft die Demenzkranken, die oft falsch eingestuft werden, obwohl sie auf eine dauernde Beaufsichtigung angewiesen sind. Für sie soll ebenfalls ein Mindestpflegebedarf der Stufe 3 angenommen werden.
Anonymous,
05.10.2007, 12:47
Ich war immer der Meinung, daß Menschen die blind (keine Sehkraft haben) oder die auf den Rollstuhl immer angewiesen sind (Dauerbenutzer) einen Rechtsanspruch auf die Pflegestufe 4 (Direkteinstufung) haben. So wurde zumindest vor Jahren die Rechtsauskunft von diversen Behindertenorganisationen oder Vertreter dieser gegeben. Scheinbar hat man das wieder radikal geändert. Stufe 3 Mindesteinstufung ist als Forderung für dieser Personengruppe zu wenig.