FPÖ: Zugriff auf Vermögen bei Betreuung in höchstem Maße unsozial

Hofer: Vermögensverwertung lässt Amtsschimmel auf Kosten der Betroffenen wiehern.

Norbert Hofer
FPÖ

Nach der heutigen Sitzung des Bundesbehindertenbeirates übt FPÖ-Behindertensprecher NAbg. Norbert Hofer heftige Kritik an dem geplanten Zugriff auf das Vermögen betreuungsbedürftiger Menschen ab einer Grenze von 5000,- Euro. Der aktuelle Entwurf sieht vor, das Vermögen der Betroffenen „zumutbar zu verwerten“.

Norbert Hofer: „Die Vorschläge der Mitglieder des Behindertenbeirates bleiben leider unberücksichtigt, obwohl eine Menge berechtigter Kritik geübt wird. Es kann nicht sein, dass jene, die ein Leben lang gespart haben, um im Krankheitsfall abgesichert zu sein, jetzt alles über 5000,- Euro verwerten müssen. Die meisten Menschen, werden sich so nicht einmal das eigene Begräbnis leisten können.“

Die geplante Regelung sei außerdem nicht nur höchst unsozial sondern zudem nur mit einem enormen Verwaltungsaufwand umzusetzen. Dazu wäre ein Heer an Beamten notwendig, was an die Vermögensverwertung nach dem Muster Hartz IV in Deutschland erinnere, wo die Verwaltung auch mehr kostet, als an Geld lukriert wird.

„Die Menschen müssen zahlen, damit der Amtsschimmel wiehern kann. Wenn die Menschen so zur Kasse gebeten werden, wird die illegale Pflege weiterhin blühen, denn kaum jemand wird es sich antun, sein Vermögen offen zu legen, um sich dann auch noch alles, was man sich erwirtschaftet hat, wieder wegnehmen zu lassen. Wie kann es sein, dass Eigenvorsorge bestraft wird?“, fragt Hofer.

Was die Förderung sowohl der selbständigen als auch unselbständigen Betreuung anbelangt, spricht man in der FPÖ von einem faulen Kompromiss. Unselbständige Betreuung wird nämlich mit bis zu 800,- Euro im Monat unterstützt, selbständige Betreuung lediglich mit bis zu 225,- Euro. Außerdem könne es nicht sein, dass zwar eine Förderung ermöglicht wird, jedoch kein Rechtsanspruch darauf besteht.

Hofer: „Die Betreuungsbedürftigen haben ein Bedürfnis nach Rechtssicherheit. Es muss klar sein, wann eine Förderung gewährt wird und wann nicht. Außerdem sollte es unterhalb der Pflegestufe 5 – ab der es die Förderung automatisch gibt – bei allen Stufen eine Prüfung geben, ob Betreuung notwendig ist. Vor allem Demenzkranke und pflegebedürftige Kinder, die ja ständig auf Betreuung angewiesen sind, werden sonst benachteiligt, da sie gar nicht in den Genuss einer Förderung kommen können, wenn sie beispielsweise in der Stufe 2 sind. Derzeit ist eine Bedarfsprüfung nur für die Stufen 3 und 4 vorgesehen.“

Die FPÖ fordert, dass bei der Betreuung kein Zugriff auf das ersparte Vermögen stattfindet, diesen gebe es ja auch beim Pflegegeld nicht. Die Verlängerung der Amnestie für illegale Pflege wird abgelehnt, diese sei als Offenbarungseid der Unfähigkeit der Bundesregierung zu werten, der Probleme im Pflegebereich Herr zu werden.

Der Kritik schließt sich auch der Österreichische Seniorenring an. Generalsekretär NAbg. Werner Neubauer: „Die Vermögensverwertung bei der Betreuung würde dazu führen, dass tausenden Senioren das weggenommen wird, was sie sich ein Leben lang hart erarbeitet haben. Wir werden nicht akzeptieren, dass jene, die nichts geleistet und sich somit auch nichts erspart haben vom Sozialstaat ausgehalten werden, während die Fleißigen draufzahlen dürfen, sobald sie betreuungsbedürftig werden.“

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Ein Kommentar

  • Der Artikel ist nach 10 Jahren immer noch Aktuell.Die Medien,Politik und sämtliche Parteien kümmern sich überwiegend um nicht Österreicher/innen und deren Politik.
    Mit besten Grüßen

    Löschen Johann