Fragen an den Justizminister: Welche Änderungen sind geplant?

BIZEPS stellte an den Justizminister folgende Fragen:

Dieter Böhmdorfer
Bundespressedienst

„Sehr geehrter Herr Bundesminister!

Bei der Durchsicht des ÖVP/FPÖ- Regierungsprogrammes ist uns aufgefallen, daß für Ihr Ressort unter dem Punkt „12. Sachwalterrecht“ folgendes geplant ist: „Schaffung von Bestimmungen zur Erleichterung der medizinischen Behandlung von psychisch kranken Menschen und behandlungsbedürftigen Behinderten.“

Uns erscheint die unbestimmt gehaltene Form dieser Passage gerade für den Kreis unserer KundInnen bedenklich und wir hegen große Befürchtungen. Daher stellen sich dabei für uns folgende Fragen:

  • Beabsichtigen Sie, die Handlungsbefugnisse des Sachwalters zu erweitern? – wenn ja, in welche Richtung?
  • Beabsichtigen Sie, den Handlungsspielraum der Ärzte bei Krankenhausaufnahme – ohne oder gegen den Willen der Betroffenen – zu erweitern?
  • Betrifft die beabsichtigte Änderung a) die Aufnahme ins Krankenhaus b) die Durchführung von Behandlungen ohne bzw. gegen den Willen Betroffener (psychisch kranker oder geistig behinderter Menschen).
  • An welchen Punkten der gegenwärtigen Rechtslage gibt es ihrer Meinung nach Handlungsbedarf?

Wir erhielten folgende Antwort:

„Mit Beziehung auf Ihr Schreiben vom 15.2.2000 teile ich Ihnen folgendes mit:

Der das Sachwalterrecht betreffende Teil des Arbeitsprogramms zwischen ÖVP und FPÖ wird derzeit – wie alle anderen das Justizressort betreffende Teile des Arbeitsübereinkommens auch – im Bundesministerium für Justiz im Hinblick auf seine Umsetzung evaluiert. Ich bitte Sie daher um Verständnis, dass es derzeit noch nicht möglich ist, auf Ihre sehr detaillierten Fragen in dieser Angelegenheit im Einzelnen einzugehen.

Was die Reform des Sachwalterrechtes im Allgemeinen betrifft, so versichere ich Ihnen, dass für mich die Einhaltung der Menschenrechte und die Achtung der Menschenwürde besonderes Gewicht haben werden.

Weiter möchte ich darauf hinweisen, dass ein Gesetzesentwurf betreffend Änderungen des Sachwalterrechtes vom Bundesministerium für Justiz noch nicht einer allgemeinen Begutachtung zugeführt worden ist und Sie – wenn es nicht schon früher Anlässe für weitere Gespräche meines Hauses mit Ihnen gibt – jedenfalls im Rahmen des allgemeinen Begutachtungsverfahrens in die Diskussion über das Gesetzesvorhaben eingebunden werden.

Mit freundlichen Grüßen,“

Dr. Dieter Böhmdorfer e.h.

Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich
Hier beginnt der Werbebereich Hier endet der Werbebereich