Fragenliste des UN-Fachausschusses anlässlich des zweiten Staatenberichtes Österreichs

Als Teil der Staatenüberprüfung Österreichs vor dem UN-Fachausschuss der Behindertenrechtskonvention hat Österreich nun eine Fragenliste erhalten.

Symbolbild Fragezeichen
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Die Staatenüberprüfung dient dazu, zu klären, wo Österreich noch etwas tun muss, um die Menschenrechte der BRK zu erfüllen. Dazu wurde von der österreichischen Regierung bereits ein Bericht an den Fachausschuss gesendet.

Die Fragenliste dient nun dazu, weitere Fragen bereits im Voraus abzuklären. Dies ist zum Beispiel nötig, wenn der Bericht der Regierung nicht auf Empfehlungen des Ausschusses im Bericht zur ersten Überprüfung eingeht, also nicht erklärt, ob etwas bzw. was getan wurde, um die Situation zu verbessern. (Frageliste übersetzt)

Der Fachausschuss kann weiters Fragen nach zusätzlichen Informationen zu den Themen des Staatenberichtes stellen, oder auch um Klarstellungen bitten. Weiters kann er zusätzliche Themen vorschlagen.

Dabei orientiert er sich vor allem an den „Leitlinien zu den regelmäßigen Berichten“, die zu jedem Artikel der Konvention eine Liste an besonders wichtigen Themen enthalten. Auf diese Fragenliste, bzw. die in dieser angeführten Fragen, hat Österreich nun schriftlich zu antworten. Diese Fragen und Antworten werden dann Teil der weiteren Überprüfung.

Was wird Österreich gefragt?

In der Fragenliste zur zweiten Überprüfung Österreichs finden sich verschiedene Schwerpunkte. Genannt seien hier nur wenige Beispiele.

Im Bereich Barrierefreiheit findet sich eine umfangreiche Liste an Fragen nach zusätzlichen Informationen, so zum Beispiel ob öffentliche Dienstleistungen gänzlich barrierefrei zugänglich sind, wie die Sicherstellung der Barrierefreiheit überwacht wird oder auch zum Thema „Zugang zum Recht“ bezüglich Verfahrenserleichterungen oder GebärdensprachdolmetscherInnen.

Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Thema Selbstbestimmtes Leben. Hier verlangt der Fachausschuss unter anderem eine Aufschlüsselung der Wohnheime nach Bewohneranzahl, welche Dienstleistungen Menschen mit Behinderung unterstützend zur Verfügung stehen sowie genauere Informationen, wie die Förderungen aus dem Strukturfonds der EU verwendet werden.

Andere Themen sind zum Beispiel Fragen nach Gesetzesänderungen im Bereich der Freiheitsbeschränkungen allgemein und speziell im Bereich der Psychiatrie, sowie nach Schulungen von LehrerInnen zum inklusiven Unterricht oder Fragen zu Unterstützungsangeboten zum Übertritt von Tagesstrukturen in den offenen Arbeitsmarkt.

Die nächsten Schritte

Als nächster Schritt ist es nun an der österreichischen Regierung, diese Fragenliste ausführlich zu beantworten und an den Fachausschuss zu übermitteln. Danach wird eine Delegation der Regierung sowie der Zivilgesellschaft vor dem Fachausschuss in Genf an einer Diskussion teilnehmen.

Abschließend wird der Ausschuss erneut Empfehlungen verfassen, die auf allen gesammelten Informationen basieren. Damit soll Österreich erneute Leitlinien erhalten, wie die Konvention weiter umgesetzt werden soll.

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Ein Kommentar

  • Sehr geehrte Frau Hofmayer,

    wieder mal sind die Österreicher den Deutschen weit voraus.

    Wer in Deutschland nach der UN-Behindertenkonvention den besonderen Schutzbestimmungen unterliegt, wird nicht nur massivst ausgegrenzt, sondern muss um sein Leben fürchten.

    1. Thema: „Zugang zum Recht“ bezüglich Verfahrenserleichterungen ist grundsätzlich ausgeschlossen. Die gesetzlich bestimmte Prozesskostenhilfe wird systematisch verweigert, weil der Betroffene ohnehin keine Aussicht auf ein selbstbestimmtes und menschenwürdiges Dasein hat.
    2. Thema: Selbstbestimmtes Leben wird dem Betroffenen grundsätzlich verweigert. Das bewegliche und unbewegliche Eigentum wird von Staats wegen – ohne Gerichtstitel – beschlagnahmt, um dem Betroffenen klar zu machen, dass sein Weiterleben unerwünscht ist.
    3. Thema: Welche Dienstleistungen Menschen mit Behinderung unterstützend zur Verfügung stehen sowie genauere Informationen, wie die Förderungen aus dem Strukturfonds der EU verwendet werden. Diese Informationen erreichen den Betroffenen erst gar nicht bzw. werden ihm „politisch gewollt“ vorenthalten.

    In Deutschland ist eine Rückbesinnung der Obrigkeit in die Zeiten vor dem 8. Mai 1945 zu verzeichnen, „Schlimmer als Roland Freisler“ – OLG München 5 OLG 13 -Ss 81/17 -ist für die Betroffenen bitterste tagtägliche Realität, wenn er zusäzlich noch den Status des anerkannten, rechtsstaatswidrig DDR-Verfolgten und DDR-Vermögensgeschädigten hat.

    Herzliche Grüße
    Claudia May

    mobil: 0152 – 26 95 31 37