Fragerunde zur Persönlichen Assistenz

Ausführliche wurden die Fragen der Journalistinnen und Journalisten zur neuen "Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assistenz" beantwortet.

Peter Hacker und Sonja Wehsely 071128
BIZEPS

Die Wiener Sozialstadträtin, Mag. Sonja Wehsely (SPÖ), und Peter Hacker (Geschäftsführer des Fonds Soziales Wien) stellten im Rahmen eines Mediengespräches am 28. November 2007 im Rathaus die neue Leistung vor.

Fragerunde

Im Anschluss fand noch eine ausführliche Fragerunde statt.

Die Sozialstadträtin, der Geschäftsführer des FSW sowie die Leiterin des Fachbereiches Behindertenarbeit im FSW, DSA Anita Bauer, beantworteten die Fragen der anwesenden Journalistinnen und Journalisten.

Fragerunde zur neuen Leistung
SprecherIn: Mag. Sonja Wehsely (SPÖ), GF Peter Hacker (FSW), DSA Anita Bauer (FSW)
Audioquelle: Pepo Meia/Radio Orange

Pressesprecherin: Fragen bitte.

Journalistenfrage: Ich stelle die Frage, was kostet es? Was wird es insgesamt kosten und was erwartet man im Durchschnitt oder auch welche Bandbreite erwartet man pro Anspruchsberechtigten?

Hacker: Wir haben natürlich schon einige Beispielsrechnungen gemacht. Wir rechnen mit einem – und das ist jetzt sehr schwierig – da jetzt natürlich mit einem Durchschnittsbeispiel. Das haben wir auch aufgelegt. Bei der Pflegegeldstufe 3 mit einer Ergänzungsleistung von rund 1.800 Euro, ergibt mitsamt dem Pflegegeld – das zusätzlich dazuzuzählen ist, einen verfügbaren Betrag von monatlich rund 2.200 Euro – etwas über 2.200 Euro – in der Pflegegeldstufe 3.

In der Pflegegeldstufe 7 wird die Ergänzungsleistung das bestehende Pflegegeld ergänzen bis zu einem Maximalbetrag von 7.200 Euro monatlich. Das sind sozusagen die Puffergrenzen, in denen wir uns bewegen.

Wie gesagt: Sehr abhängig ist die ganze Geschichte auch von der Selbsteinschätzung und wir haben die Erfahrung gemacht, dass die Menschen, die jetzt im Modellversuch sind, sich mit weniger Leistungsbedarf einschätzen als unsere augenblickliche Durchschnittberechnung. Wir haben aber sicherheitshalber diese Durchschnittsberechnung auch als Grundlage unserer budgetären Kalkulation angesetzt. Und wir rechnen mit einem Aufwand im nächsten Jahr von etwa 5 bis 5,5 Millionen Euro.

Journalistenfrage: 5 Millionen und in den Jahren dann entsprechend mehr? Oder?

Wehsely: Genau. Wir müssen einen Punkt jedenfalls sagen, der hier – und deshalb sage ich auch bis Ende 2011, weil wir schauen müssen, wie sich das entwickelt, weil ja durchaus auch damit gerechnet werden kann, dass Menschen, die jetzt andere Leistungen beziehen auf dieses System umsteigen und das in gewissen Bereichen auch durchaus kostenneutral sein kann.

Dass ist aber etwas, was wir ex ante nicht sagen können, weil es ja jetzt den Pilotversuch gab, um das zu testen – für 21 Wienerinnen und Wiener und 90 mit der erhöhten Pauschale, wo’s eben nicht die individuelle Prüfung gegeben hat. Und daher ist genau das in den nächsten … bis Ende 2011 anzuschauen, wie sich das hier entwickelt.

Journalistenfrage: Noch eine Nachfrage hätte ich. Die Leute bekommen das Geld –verstehe ich das richtig – und können sich am Markt selber die Leistungen damit kaufen?

Hacker: Ja.

Journalistenfrage: Gibt keine Einschränkungen, wo und wie sie …

Hacker: Prinzipiell keine Einschränkungen; selbstbestimmte Auswahl des Assistenten. Das, was wir natürlich sehen wollen, ist dann ein Nachweis des tatsächlichen Aufwandes. Wir wollen natürlich nicht, dass dieses Geld für andere Zwecke benutzt wird – das ist schon klar.

Wir sind gerade dabei, auch diese ganzen administrativen Fragestellungen zu gestalten und wir wollen sie auch so einfach wie möglich gestalten. Vielleicht an dieser Gelegenheit auch noch die Frage: Wie geht es technisch weiter?

Die Personen, die jetzt im Modellversuch sind plus die, die diese ambulante Pauschale bekommen, werden von uns persönlich angeschrieben werden – wenn es soweit ist – und eingeladen werden zu einer Antragsstellung. Und die entsprechenden Formulare und Rahmenbedingungen für eine Antragsstellung werden wir Anfang 2008 im Internet des FSW auch veröffentlichen; so wie alle unseren Richtlinien dort auf der Homepage des FSW veröffentlicht werden.

Aber die Personen, die jetzt schon die Leistung bekommen, brauchen grundsätzlich einmal nicht sozusagen täglich jetzt im Internet schauen, sondern die werden von uns persönlich angeschrieben werden.

Wehsely: Die haben auch bereits ein Schreiben erhalten, das Anfang der Woche zur Post gegangen ist. Ich weiß jetzt nicht, ob es überall schon gelandet ist von mir, wo die grundsätzliche Entscheidung ihnen mitgeteilt wird, dass es weitergeht. Und zwar nicht nur für sie weitergeht sondern, dass das eine strukturierte Regelleistung wird.

Journalistenfrage: Wie kommen Sie auf die Zahl 130, die das in Anspruch nehmen können?

Wehsely: Das ist auch eine Zahl, wo man sagen muss: Mit Mut zur Lücke – wir werden sehen. Es ist so, dass wir derzeit 21 Personen im Modellversuch haben plus 90 Personen, die die erhöhte ambulante Pauschale beziehen, die ungefähr diese Zielgruppe war, die sozusagen jetzt auch Regelleistung „Pflegegeldergänzung zur Persönlichen Assistenz“ drinnen ist. Und dann gibt es einige, die diese Leistung noch nicht bekommen, aber darum angesucht haben. Da sind wir bei rund 105 oder 106. Und dazu haben wir einen Polster gerechnet und sind auf 130 gekommen.

Journalistenfrage: Die ÖVP hat in ihrer Pressekonferenz vor ein paar Wochen von 300 Personen geredet. Ist das eine Phantasiezahl in ihren Augen?

Hacker: Ich mein ich vermute einmal, dass in den politischen Forderungen immer ein bisschen zahlengegamelt werden muss. Ist auch legitim, ist auch in Ordnung, ist niemanden vorzuhalten. Ich meine, wie sonst soll man Politik letztenendes machen?

Unsere Aufgabe war es, nach seriösen Grundlagen zu kalkulieren und die Annahmen sind einmal das, was wir wissen. Das, was wir wissen sind 110 Personen. Die 110 Personen sind jetzt Leistungsempfänger einer solchen oder ähnlichen Leistung. Das heißt, dass ist konkret die Zielgruppe. Und wir rechnen einen 10 %igen unbekannten Puffer.

Wir gehen grundsätzlichen davon aus, dass Menschen mit Behinderung, die einen solche Leistung brauchen, nicht in vollständiger Anonymität des sozialen Betreuungssystemes leben …

Wehsely: … sondern schon irgendwo einmal aufgetaucht sind …

Hacker: … sondern in irgendeiner Form Leistungen von uns in Anspruch nehmen oder genommen haben. Es ist ja nicht zu erwarten, dass da große unbekannte Behinderte in der Wiener Bevölkerung plötzlich auftauchen – in einer großen Zahl.

Denn die Menschen sind – müssen – sozusagen unter Anführungszeichen – damit sie mich nicht falsch verstehen – in einer Lebenssituation sein, wo sie grundsätzlich einen Unterstützungsbedarf haben. Und diese Unterstützung werden sie jetzt bekommen. Wahrscheinlich durch Angehörige, vielleicht schlecht, vielleicht sind sie auch in einem schlechten Verfassungszustand. Und das ist ja immer unsere Zielsetzung, dass es den Menschen besser geht mit unseren Leistungen.

Daher haben wir sozusagen 20 uns noch nicht bekannte Personen in die Hochrechnung hineingenommen. Aber – wie alle Hochrechnungen – haben Hochrechnungen die Schwäche, dass sie eben Hochrechnungen sind. 300 halte ich für zu viel.

Journalistenfrage: Sollte es sein, dass es 150 werden …

Hacker: … dann sind es 150 …

Wehsely: Dann werden es 150 sein. Wir haben nach oben hin keine Grenze vorgesehen. Wir haben die Grenze vorgesehen, dass sozusagen die klaren Kriterien, die man erfüllen muss und die Grenze bis Ende 2011; mit begleitender Evaluierung. Aber es ist ned so, dass der 131 ein Pech gehabt hat.

Journalistenfrage: ….Pilotversuch kommuniziert worden ist: Die Anzahl der Personen ist erreicht.

Hacker: Das ist klar, das war ..

Wehsely: Nein, aber das war ja auch sozusagen nicht überraschend. Das war von Anfang an so kommuniziert. Und jetzt wird von Anfang an sozusagen geht das Projekt in den Regelbetrieb über.

Ich bin auch davon überzeugt, dass die 300 zuviel sind, weil ja auch es ist, dass sich sozusagen Menschen bei uns gemeldet haben, die eben die Leistungen noch nicht bekommen haben, aber bekommen wollten. Das eine sind halt Zahlensagen, das andere ist Dinge umsetzen. Und daher glaube ich, dass wir relativ realistisch diese einschätzen.

Journalistenfrage: Warum heißt dies „Pflegegeldergänzungsleistung“ und nicht „Persönliche Assistenz“? Hat das einen Hintergrund?

Wehsely: Das hat einen Hintergrund. Es heißt „Pflegegeldergänzungsleistung für Persönliche Assisistenz“, weil ich nach wie vor der politischen Meinung bin – und diese politische Forderung auch aufrecht erhalte und in der Frage, meines Erachtens nach als Stadt Wien und als zuständige Stadträtin glaubwürdig bin, weil es auch selber der Stadt Wien Kosten verursachen würde, dass die nach oben offene Pflegegeldstufe die noch bessere Lösung wäre.

Das würde auch die Stadt Wien betreffen, weil wir ja Landespflegegeldbezieherinnen und –bezieher haben und das sozusagen – wir bedienen uns hier jetzt, da derzeit es keine Bewegungen auf Bundesebene in dieser Richtung geht, hier eine Pflegegeldergänzungsleistung anzubieten, evtl. auch für Personen, wo wir eigentlich der Meinung sind, das ist Bundespflegegeld und würde uns ja gar nicht betreffen. Aber um das Problem zu lösen, sind wir diesen Weg jetzt gegangen.

Journalistenfrage: Sie haben gesagt Pflegeleistung. Wird das jetzt im Wiener Behindertenhilfegesetz geregelt oder ist das eine Förderung des FSW?

Wehsely: Das ist eine Förderung des FSW. Sie kennen das sozusagen. Das Sozialhilfegesetz, wo, wie ich mich auch sehr bemühe, dass wir im Laufe des nächsten Jahres hier sozusagen zu einer Novellierung kommen. Tatsache: Es ist eine Förderung des FSW und hier auch – aber nicht nur eine Förderung des FSW, sondern ein politisches commitment vor dem und vor und hinter dem ich hier stehe.

Und lassen Sie mich ein Beispiel sagen, wo ich immer der Meinung bin, das ist eine akademische Diskussion, wenn es um die Frage geht des Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz. Gibt’s den oder gibt’s den ned? In Wien gibt es ihn nicht, aber nirgendswo ist die Versorgung mit Kindergarten- und Krippenplätzen so gut wie in Wien. Zwei Drittel aller Krippenplätze Österreichs sind in Wien, obwohl es keinen Rechtsanspruch gibt. Das heißt, die normative Kraft des Faktischen halte ich für das Wesentlichste für die Betroffenen.

Hacker: Kleine Ergänzung noch. Der Fonds Soziales Wien macht das nicht als ….

Wehsely: … richtig …

Hacker: … Hobbyverein des Peter Hacker oder als Hobbyverein der Anita Bauer, sondern wir sind der Träger der Behindertenhilfe

Wehsely: … ja …

Hacker: … der Stadt Wien.

Journalistenfrage: Noch einmal eine Verständnisfrage: Ich habe also keine Stundendeckelung, aber ich habe einfach in der Geldsumme eine Deckelung? Je nach Pflegestufe gibt’s halt einen bestimmten Deckel. Der liegt dann bei – zwischen 1.800 und 5.600 …

Wehsely: Grundsätzlich ja, allerdings haben wir in allen Bereichen – und so auch in dem Bereich – eine Härteklausel, wo es einfach – da es ja grundsätzlich das Muster hier dargestellt ist, aber um den individuellen Bedarf geht, dass das nicht bedeutet, dass in keinem einzigen Fall die Gesamtleistung mehr als 7.200 Euro ausmachen kann.

Hacker: Kleine Ergänzung. Einfach weil’s einfacher lesbar ist, haben wir’s auch sozusagen nur in den Geldwerten ausgedrückt. Die Pflegegeldeinstufungsverordnung spricht von Stunden. Und diese Stundendefinition, die da drinnen definiert ist und die ist pro Pflegegeldstufe eins bis sieben in einer ansteigenden Größe definiert.

Diese Stundenanzahl ist die Grundlage für unsere Richtwerte. Die haben wir umgerechnet – auf der Preisbasis gültiger Kollektivverträge – und haben sozusagen die Stundenzahl in Geldwert übersetzt. Aber die Richtschnur – und darum auch der Name Pflegegeldergänzung – die Richtschnur für die Stundenanzahl ist die Pflegegeldeinstufung.

Sollte sich herausstellen – um auch diese Frage gleich vorweg zu nehmen – sollte sich herausstellen, dass ein Betreuungsbedarf wesentlich höher ist, als es die augenblickliche Pflegestufe ausdrückt, dann ist natürlich sofort ein Pflegegelderhöhungsantrag bei der zuständigen Pensionsversicherung zu stellen. Eh völlig klar, werden wir dabei auch unterstützen. Auch keine Frage.

Journalistenfrage: Für welche Tätigkeiten kann ich dann im persönlichen Gespräch diese Assistenz anfordern. Gibt es da ein paar Beispiele?

Wehsely: Die Persönliche Assistenz ist grundsätzlich die Assistenz in dem Bereich Haushalt, Körperpflege, Erhaltung der Gesundheit der Mobilität, Kommunikation und Freizeit.

Das, was wir nicht abdecken, nicht im Pilotversuch abgedeckt haben und jetzt bei der Regelleistung nicht abdecken, ist Persönliche Assistenz am Arbeitsplatz, weil das eine Kompetenz, Zuständigkeit und auch in Geltung befindliche Leistung des Bundessozialamtes ist. Aber ich sag’s banal: Die Verrichtung des normalen Lebens außerhalb des Arbeitsplatzes, dafür ist Persönliche Assistenz da.

Hacker: Wenn ich ergänzen darf: Wir sprechen von Menschen mit einer Körperbehinderung; und wichtig ist die Betonung auf Körperbehinderung und nicht eine andere Form von Behinderung oder altersbedingte Behinderung, wo man einen Haushalt nicht mehr führen kann, weil es Schmerzen macht, weil nicht mehr die Bewegungsfreiheit da ist.

Wir reden von Menschen mit Körperbehinderung, wo der Assistent – lassen’s mich ein bisserl flapsig formulieren – der verlängerte Arm des Gedanken des Betroffenen ist. Das ist ein ganz wichtiger Punkt. Wir reden von Menschen mit schwersten körperlichen Einschränkungen, die aber ansonsten sämtliche Tätigkeiten, die sie und ich in der Früh, am Abend und zu Mittag tun, verrichten könnten, aber ihr körperliche …

Wehsely: … lässt’s nicht zu …

Hacker: Ihr Körper lässt es sozusagen nicht zu. Der Assistent muss unter Anweisung der Betroffenen – unter Anweisung der Betroffenen – ihn bei der Ausübung dieser Tätigkeit unterstützen.

Und diese Anweisung an den Betroffenen bedeutet wiederum: Voraussetzung – um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können – ist: Ich bin anweisungsfähig. Ich bin in der Lage, jemandem zu sagen: Du musst mich jetzt so und so heben, du musst dieses und jenes tun, damit das auch ordnungsgemäß erfüllt werden kann.

Journalistenfrage: Frage noch: Die Leistungen kann man sich selbst aussuchen, was man wofür braucht? Gibt’s da einen Katalog auch, was da alles reinfällt? Und durch diese Änderung, ist da mit einer Verringerung dieses Katalogs zu rechnen? Muss ich als Betroffener irgendwie Angst haben, dass es dieses und jenes dann nicht mehr geben wird?

Wehsely: Nein, es ist nicht mit einer Verringerung des Katalogs zu rechnen. Es ist genau umgekehrt, weil der Pilotversuch derzeit nur, der bis 31. März läuft, für Menschen mit körperlichen Behinderungen der Pflegestufe 5 bis 7 ist. Wir öffnen diese Pflegegeldergänzungsleistung für Menschen ab der – mit Körperbehinderungen – ab der Pflegegeldstufe 3. Und die inhaltliche Konzeption ist ja auch genau dieselbe geblieben.

Pressesprecherin: Gibt’s noch weitere Fragen?

Hacker: Wie gesagt, wir mischen uns auch nicht ein in die Frage der Anzahl der Assistenten. Wir mischen uns auch nicht ein in die Frage, wie wird angestellt. Das ist Teil des …

Wehsely: … aber arbeitsrechtlich in Ordnung, das ist …

Hacker: …arbeitsrechtlich muss es in Ordnung. Natürlich, das ist klar.

Journalistenfrage: Es ist so, dass viele Betroffene keine Arbeit mehr haben und wenn sie richtig … (unverständlich; Anm. d. Redaktion) …Gilt dies auch für diese Menschen, die ehrenamtliche Tätigkeiten?

Hacker: Also es gilt für Menschen in einer Berufsunfähigkeitspension – ganz klar – und ansonsten gehen wir davon aus, dass Teilhabe am Leben, wie alle anderen gilt als zentrale Spielregel. Sag ich umgekehrt auch für Nichtbehinderte gilt, dass sie nur vom Ehrenamt wahrscheinlich schwer Leben werden können.

Journalistinnenfrage: Heißt das, das bekommen sozusagen auch die Leute, die Dauerleistung bekommen?

Wehsely: Ja.

Hacker: Ja, klar.

Wehsely: Ja, was nicht, das wird jetzt nicht wahnsinnig oft der Fall sein. Aber ich sag jetzt sozusagen ein anderes Beispiel: Jemand, der einen Arbeitsplatz angeboten bekommt und sagt: „Na eigentlich mog i des ned“. Das ist etwas, wo wir sagen würden: „Des geht ned“.

Weil, wenn ein Arbeitsplatz da ist, oder eine Ausbildungsunterstützung, das sagen wir, da legen wir Wert darauf, und das ist ein neues System in der Regelleistung jetzt auch, dass das Bemühen zur Arbeitsintegration ein ganz, ganz wesentlicher Punkt ist, und wir werden da auch mehr thematisieren, dass hier sowohl der Arbeitsminister als auch die Wirtschaft in die Pflicht zu nehmen ist.

Und dass das nicht nur ein Thema der Sozialpolitik ist, sondern auch ein Thema der Wirtschaftspolitik sein muss, weil es eine gesellschaftliche Aufgabe ist.

Journalistenfrage: Jetzt gibt es aber mehrere Möglichkeiten, wie man sich Assistenz organisieren kann. Eine Möglichkeit ist, dass man Leute anstellt. Eine andere ist Dienstleistungen … (unverständlich; Anm. d. Redaktion) …

Die ist die Möglichkeit: Die WAG bietet extra solche Leistungen an – Persönliche Assistenz. Und die andere Möglichkeit wäre, in die Nachbarschaft zu gehen; über Werkverträge. Also nicht als Angestelltenverhältnis eingeht, sondern praktisch als derjenige so Mitarbeiter im nachbarschaftlichen Umfeld selbst per Werkvertrag oder ähnliches geregelt wird. Ist das eine Möglichkeit auch?

Hacker: Nachweisverpflichtung einer legalen Form der Assistenz. Nachdem Werkverträge ein Instrument sind der legalen Beschäftigung und der legalen Erfüllung von Tätigkeiten, ist das grundsätzlich – unter Einhaltung der Spielregeln für Werkverträge – möglich.

Wehsely: Es muss halt wirklich ein Werkvertrag sein, und es darf nicht nur drüber stehen: Werkvertrag. Da gilt wieder für alle, es muss einfach den gesetzlichen Definitionen entsprechen.

Hacker: Aber es gilt auch der Vertrauensgrundsatz. Wir spielen da nicht Sozialversicherungsträger und wir spielen nicht Gewerbebehörde etc. Es gilt auch der Vertrauensgrundsatz, nämlich die Selbstverantwortung. Wir wollen nur einen Nachweis sehen, es also stattgefunden hat.

Ob – sozusagen auch alles wirklich in Ordnung ist – werden wir nicht prüfen, weil da explodiert mir die Administration. Aber es gilt die Selbstverantwortung, dass das, was ich melde, auch stimmt. Davon können wir ausgehen.

Journalistenfrage: Ich kann ja auch nicht prüfen, wenn ich jetzt einen schriftlichen Werkvertrag eingehe, ob der Assistent das beim Finanzamt versteuert.

Wehsely: Ja.

Hacker: Genau. Das meine ich damit.

Pressesprecherin: Gibt es noch weitere Fragen?

Journalistenfrage: Hab‘ ich das richtig verstanden? Es wird einen lückenlosen Übergang geben vom 31.3.2008 zum 1.4.2008?

Hacker: Ja, es gibt keinen Betreuungslücke dazwischen.

Wehsely: Ja, es gibt dazwischen kein Loch, und es wird aber auch für alle, die im Pilotversuch sind oder jetzt die erhöhte ambulante Pauschale kriegen, hier wieder eine individuelle Prüfung nach den Kriterien, die jetzt berichtet wurden, stattfinden.

Aber da wir ja den Bereich weit erweitern und derzeit die individuelle Prüfung vor einiger Zeit nur bei den 21 Personen stattgefunden hat, ist auch nicht davon auszugehen, dass jetzt im April das alles erledigt ist. Das heißt, wenn wir länger brauchen für die ganz sorgfältige Prüfung, bedeutet das auch, dass jemand der jetzt die erhöhte ambulante Pauschale bekommt und seine individuelle Prüfung erst im Juni ist, dass er bis dahin diese Leistung erhält.

Journalistenfrage: Wie soll so eine individuelle Prüfung aussehen? Je mehr wer aktiv ist, umso mehr braucht er.

Wehsely:Ich würde bitten, dass wir die Frau Bauer da zu Wort kommen lassen, die die absolute Expertin in dieser Frage ist und auch, wo ich mich bedanken möchte, weil sie ganz viel Gehirnschmalz verwendet hat, um dieses wirklich gute System, das wir jetzt vorstellen dürfen.

Bauer: Herr Meier folgendes: Wir sind interessiert daran, dass jeder auch sagt – anhand einer Liste, die vorgeben, eines Formulars -: „Für diesen und jenen Bereich bräuchte es so und soviel Stunden, das ist meine persönliche Einschätzung meiner persönlichen Lebensplanung“. Dem gegenüber stellen wir dann diese Pflegegeldlogik, die jetzt sehr ausgiebig erklärt worden ist, und werden schauen, wie kommen wir da zu Rande.

Überall dort, wo es hakt, müssen wir – wie der Herr Hacker schon gesagt hat – schauen, ist die Pflegegeldstufe zu niedrig oder woran liegt’s. Und das ist Teil der individuellen Prüfung. Natürlich geht es auch um die formalen Kriterien, und es wird gehen – für alle jene die nicht in Arbeit sind, nachdem das ein wichtiges neues Kriterium ist – darum, eine Zielvereinbarung zu machen.

Nicht gleich zu Beginn: Weil wir sind uns schon bewusst auch, dass Umstellung auf Persönliche Assistenz – das haben wir auch aus dem Modellversuch gelernt – bedeutet, dass die betroffenen Menschen auch einige Zeit brauchen, sich an das zu gewöhnen Werkverträge zu schließen, Dienstverträge zu schließen, das System aufzubauen.

Aber ab einem gewissen Zeitpunkt werden wir uns sicher auch darüber unterhalten, wo geht’s denn jetzt hin – die Reise in der persönlichen Entwicklung des Betroffenen. Darüber wird es eine Zielvereinbarung geben. Ausbildung, Eingliederungsversuche in den Arbeitsmarkt, was auch immer, und so ungefähr stellen wir uns heute, und wir arbeiten ja auch noch an den Details, die individuelle Prüfung vor.

Journalistenfrage: Ist umgekehrt – angenommen, es hat einer eine relativ höhere Pflegegeldstufe -, und braucht aber weniger Assistenz?

Bauer: Dann kriegt er weniger. Wir geben kein Steuergeld aus, das wir nicht ausgeben müssen.

Hacker: Wir machen aber auch keine Meldung an die Pensionsversicherungsanstalt.

Journalistenfrage: Noch eine Verständnisfrage. Die Stufe 3, wie ist die definiert?

Wehsely: Die Stundenanzahl?

Journalistenfrage: Woher weiß jemand, dass er in Stufe 3 ist.

Hacker: Woher er das weiß?

Wehsely: Ja, weil er einen Bescheid hat.

Bauer: Er kriegt einen Bescheid

Journalistenfrage: Was steht da drinnen – muss eigentlich sozusagen, welche Voraussetzungen man erfüllen, dass man Stufe 3 ist?

Wehsely: Das ist eine spannende Frage, weil da ist sozusagen ein ärztliches Gutachten, auf Basis dessen die Pensionsversicherung auf der einen Seite, oder sozusagen für die Landespflegegeldbezieher, die Stadt Wien, dann festlegt, welche Pflegegeldstufe ist. Und in dieser Pflegestufe ist dann sozusagen festgelegt, nicht was man da genau hat, aber wie viel Stunden an Pflege hier für diese Stufe vorgesehen sind. Und die Grundlage dafür ist ein Gutachten von einem Arzt.

Pressesprecherin: Gibt es noch weitere Fragen von Ihrer Seite? Wenn das nicht der Fall ist, herzlichen Dank für Ihr Kommen!

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